Baurecht

Das Baurecht lässt sich in das private als auch öffentlich-rechtliche Baurecht gliedern.  Es enthält Vorschriften, die die Bebauung und Nutzung von Grundstücken regeln. Das private Baurecht ist nicht in einem einzigen Gesetz abschließend geregelt, vielmehr gelten zunächst die allgemein im Zivilrecht geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie zusätzliche Sonderbestimmungen. Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen.

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