Doppelte Verantwortung bei doppelter Tätigkeit

Kündigung von Bausparverträgen
15.04.2020129 Mal gelesen
Ist ein Makler sowohl auf Seiten des Verkäufers, als auch der Seite des Käufers tätig, so kommt es in der Regel zu einem Interessenkonflikt...

Ist ein Makler sowohl auf Seiten des Verkäufers, als auch der Seite des Käufers tätig, so kommt es in der Regel zu einem großen Potential von Interessenskonflikte, mit denen der Makler zu kämpfen hat. Denn in dieser Situation berät er nicht nur den Verkäufer hinsichtlich eines erreichbaren Preises für Wohnung oder Haus, sondern auch den Käufer dahingehend, mit welchem Preis er zu rechnen hat. Diese Situation ist zudem bei Maklern auch noch sehr üblich, ohne dass man dieses mitbekommt. Dieses birgt für Käufer und auch Verkäufer große Schwierigkeiten auf die Aussagen des Maklers zu vertrauen. Auch wird dadurch die Frage aufgeworfen, was passiert, wenn es dazu kommt das entweder Käufer oder Verkäufer durch den Makler benachteiligt werden.

 

Sollte der Makler den Verkäufer eines Hauses zum Grundstückspreis beraten haben, dann darf er nicht gleichzeitig mit dem daraus gewonnenen Wissen, dass sich z.B. auch mit einem geringeren Kaufpreis zufriedengegeben wird, auch den Käufer beraten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall, wenn z.B. der Makler dem Verkäufer mitteilt, dass der Käufer auch bereit wäre das Grundstück zu einem weitaus höheren Preis zu erwerben. Hierdurch nimmt der Makler großen Einfluss auf das Angebot, sodass er den Maklervertrag erheblich verletzt. Neben einem Schadensersatzanspruch der benachteiligten Partei gegen den Makler, besteht bei einem derartigen Verhalten, trotz möglicherweise erfolgreicher Vermittlung, kein Anspruch des Maklers mehr auf die festgesetzte Provision und diese muss unter Umständen auch zurückgezahlt werden.

 

Sollten Sie sich in dieser Situation wiederfinden und Anhaltspunkte sehen, dass der Makler nicht Ihre Interessen im Verhältnis zum Käufer oder Verkäufer gewahrt hat und der anderen Partei Informationen hat zukommen lassen, so sollten Sie sich hinsichtlich Ihrer Ansprüche und deren Durchsetzung beraten lassen. Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen hierfür mit seiner jahrelange Expertise im Bau- und Vertragsrecht für die Beratung und Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.