Falsch geblitzt beim Spurwechsel?

anwalt24 Fachartikel
22.06.2006 5455 Mal gelesen

Seit langem behaupten Sachverständige, daß bei Radargeräten bereits leichte Bedienungsfehler dazu führen, daß einige km/h zu viel angezeigt werden.

  1. Meßwinkelfehler wirken sich z.B. in Fällen, in denen das KFZ die Spur wechselt, fast immer zu Lasten des "Verkehrssünders" aus.
  2. Mit Blitzfotos, die die relevanten Details erkennen lassen, sind diese Fehler nachweisbar. Aber da hapert es. In der Regel enthalten die Akten lediglich einen Bildausschnitt, auf dem nur das Kennzeichen zu sehen ist. Einzelheiten, aus denen sich z.B. die falsche Position des Radarwagens ableiten ließe werden durch Ausschnittvergrößerungen einfach abgetrennt.
  1. Eine weitere Fehlerquelle stellen sog. Reflexionen dar. Dazu kann es kommen, wenn sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite Schilder, Leitplanken etc. befinden. Die Messung wird dann durch ein Fahrzeug im reflektierenden Radarstrahl ausgelöst. Der Täter ist hier aber noch gar nicht im Fotobereich zu sehen. Statt dessen fährt dort ein völlig Unbeteiligter mit korrektem Tempo, dieser wird dann fotografiert und bekommt völlig zu Unrecht die Geschwindigkeit des Unsichtbaren zugeordnet. Leernegative auf dem Film sind dann immer ein Beweis für Reflexionen.
  • Achtung!     Nur 1 oder 2 km/h zu viel können bei einem Tempoverstoß entscheiden, ob es bei einer Geldbuße und Punkten bleibt oder ob ein Fahrverbot dazukommt. Bei Zweifeln an der Korrektheit der Messung lohnt sich daher ein Einspruch.

Eine Rechtsschutzversicherung trägt oft auch die zusätzlichen Gebühren aus dem Bußgeldbescheid.

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.