OLG Frankfurt: Kosten für Basiskonto der Deutschen Bank sind „unangemessen hoch und unwirksam“

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
05.03.201973 Mal gelesen
Die Gebühren, die die Deutsche Bank für das Basiskonto verlangt, sind zu hoch. Das stellte jetzt das OLG Frankfurt mit Urteil vom 27. Februar 2019 fest (Az.: 19 U 104/18).

Ein Leben ohne Girokonto ist nur schwer möglich. Darum hat der Gesetzgeber die Kreditinstitute seit 2016 dazu verpflichtet, jedem Bürger ein sog. Basiskonto anzubieten. Die Gebühren für dieses Basiskonto dürfen nicht so hoch sein, dass schutzbedürftige Verbraucher abgeschreckt werden, ihr Recht auf ein Basiskonto wahrzunehmen.

Die Gebühren, die die Deutsche Bank für das Basiskonto verlangt, sind zu hoch. Das stellte jetzt das OLG Frankfurt mit Urteil vom 27. Februar 2019 fest (Az.: 19 U 104/18). Die Deutsche Bank berechnet für das Basiskonto einen Grundpreis in Höhe von 8,99 Euro und eine Gebühr von 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung. Die Kosten seien "unangemessen hoch und damit unwirksam", urteilte das OLG Frankfurt, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Geklagt hatte ein Verbraucherverband, der die Preisklauseln des Basiskontos der Deutschen Bank hinsichtlich des Grundpreises und der Überweisungskosten für unangemessen hoch hält. Die Klage hatte sowohl in erster als auch in zweiter Instanz Erfolg. Das OLG Frankfurt stellte fest, dass es sich bei den Preisklauseln um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank handele, die der Kontrolle unterliegen, sofern sie von den gesetzlichen Kontrollregelungen zum Nachteil des Verbrauchers abwichen. Dies sei hier der Fall. Die angegriffenen Klauseln seien mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht zu vereinbaren und benachteiligten die Kunden entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen.

Ein Kreditinstitut sei zwar nicht verpflichtet, das Basiskonto als günstigstes Girokonto anzubieten. Die Gebühren müssten aber "das durchschnittliche Nutzerverhalten aller Kontoinhaber angemessen widerspiegeln", so das OLG. Die Deutsche Bank lege allerdings zahlreiche Kostenelemente auf die Kunden des Basiskontos um, die sie von Kunden anderer Kontenmodelle nicht verlange. Außerdem wälze sie in unzulässiger Weise Kosten, die aus gesetzlichen Vorgaben entstehen, auf die Nutzer eines Basiskontos ab. Dies sei nach der Rechtsprechung des BGH jedoch unzulässig, erklärte das OLG Frankfurt.

"Verbraucher, die zu hohe Gebühren für ihr Basiskonto gezahlt haben, können diese nach der Entscheidung des OLG Frankfurt nun zurückfordern", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

 

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