PoliScan Speed: Messdaten sind weiterhin nicht ausreichend nachvollziehbar

Autounfall Verkehrsunfall
11.02.2010 16258 Mal gelesen
Messwertbildungen sind bei PoliScan Speed nicht plausibel nachzuvollziehen
Messergebnisse bei Geschwindigkeitskontrollen müssen plausibel nachvollzogen werden können. Dieses Kriterium erfüllt PoliScan Speed immer noch nicht!
 
Bei dem lasergestütztem Messverfahren wird ein Fahrzeug in einem Bereich von 75m bis 20m vor dem Messgerät erfasst.
Innerhalb des Bereichs 50m bis 20m vor dem Messgerät werden Messungen vorgenommen, welche ? nach den Zulassungsvoraussetzungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ? bei einer zusammenhängenden Strecke von wenigstens 10m auswertbare Signale liefern muss.
 
Inzwischen konnte ermittelt werden, dass PoliScan Speed nicht unbedingt auswertbare Signale über eine "zusammenhängende Strecke von wenigstens 10m" sammelt, sondern die Strecke unterbrochen ist.
Damit sind die Vorgaben der PTB nicht eingehalten.
 
Während des Messvorgangs werden sämtliche Fahrzeuge durch PoliScan Speed gezählt, die erfasst worden sind, gleichgültig ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt oder nicht, oder ob ein Messvorgang annulliert (d.h. wegen eines Mangels verworfen) worden ist.
Die Angabe, ob eine Messung annulliert worden ist, oder die Anzahl der Annullierungen wird nicht gespeichert.
Die Kenntnis der jeweiligen Annullierungen ist aber wesentlich, um die Güte einer Messserie angeben zu können.
 
Die fotographische Dokumentation der Messung selbst erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Messung bereits abgeschlossen ist und das Beweisbild liefert insofern (je nach Ausrichtung der Kamera) keine vollständigen Informationen über die (Mess-) Situation bei Beginn und während der Messung. Gem. Gebrauchsanweisung soll die Zuordnungssicherheit der errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug durch die sogenannte Auswertehilfe durch die Fotodokumentation jedes Beweismitteldatensatzes gewährleistet werden.
 
Wenn aber schon nicht mehr ausgeschlossen werden kann, ob eine Messung von einer Vielzahl von Annullierungen geprägt, oder die Messung selbst einen Ausreißer darstellt, dann ist das dahinterstehende Messverfahren nicht mehr plausibel.
 
So inzwischen aktuell entschieden durch AG Mannheim, Urteil vom 02.12.2009, 29 OWi Ak 567/2009 (so auch: AG Solingen, Urteil vom 02.04.2009, 23 OWi 75/08).
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Web: www.RAStuewe.de
 
sind auf die Verteidigung in Bußgeldsachen wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung spezialisiert. Dabei bildet zur Zeit die Verteidigung gegen Messungen mit PoliScan Speed der Firma Vitronic einen wesentlichen Schwerpunkt.
 
Rufen Sie uns an und fragen Sie nach den Kosten. Gerne beschränken wir unsere Tätigkeit zunächst nur auf die Einsichtnahme in die Bußgeldakte mit nachfolgender Besprechung der Erfolgsaussichten.
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie auch vorher über die anfallenden Gebühren und Kosten.
Wir verteidigen deutschlandweit.
 
Noch ein genereller Hinweis:
Es liegt uns fern Versicherungen zu verkaufen. ABER:
Eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden müssen von den jeweiligen Betroffenen hingenommen werden, weil die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und ggf. Sachverständigenkosten entweder finanziell nicht getragen werden können oder außerhalb der Verhältnismäßigkeit zur angedrohten Buße / Fahrverbot stehen.
In der heutigen Zeit sollte jedoch unseres Erachtens keiner mehr ? zumindest diejenigen nicht, die auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, um an den Arbeitsplatz zu kommen ? ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung einen Pkw / Lkw im Straßenverkehr bewegen.
Die Rechtsschutzversicherung kommt nicht nur für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, sondern muss auch anfallende Sachverständigenkosten tragen (§ 5 I f aa) ARB).
 
Wir raten daher dringend an, über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Verkehr nachzudenken.
 
Wir beraten Sie diesbezüglich NICHT und geben auch keine Empfehlungen hinsichtlich irgendwelcher Versicherungen!!
 
Rechtsanwälte
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