PoliScan Speed in NRW angekommen!

Autounfall Verkehrsunfall
03.12.20091485 Mal gelesen
Nachdem eine Zeitlang im Gerichtsbezirk Hamm Feldversuche mit dem Lasermessgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic unternommen worden sind, hat sich jetzt auch die Stadt Düsseldorf dazu entschlossen das Messgerät in mobiler Form zur Geschwindigkeitsüberwachung einzusetzen.
 
Bei der Messung mittels LIDAR (Light Detection and Ranging - http://de.wikipedia.org/wiki/Light_detection_and_ranging) können grds. mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfasst und ausgewertet werden.
 
Voraussetzungen der Auswertung gemäß Vorgabe der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) sind,
 
- mind. ein Vorderrad / Hinterrad und / oder das Kfz-Kennzeichen sich in der sog. Auswertehilfe (Rahmen) befindet,
 
- ein anderes Fahrzeug darf sich nicht innerhalb der Auswertehilfe befinden,
 
- die Unterseite des Auswerterahmens muss sich unterhalb der Vorderräder befinden.
 
Ob diese Vorgaben tatsächlich ausreichend sind, um die Ermittlung der Messwerte dem auf dem Beweisphoto zu sehenden Fahrzeug zuzuordnen ist in der Rechtsprechung und Verkehrsmesstechnik heftig umstritten.
 
Es bestehen daher tatsächlich gute Verteidigungsaussichten.
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11,
42489 Wülfrath (bei Düsseldorf)
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Web: www.RAStuewe.de
 
raten dringend dazu die Messungen kontrollieren zu lassen. Lassen Sie sich von uns beraten - auch hinsichtlich der anfallenden Kosten.
 
Wir haben unseren Tätigkeitsschwerpunkt auf die Verteidigung von Bußgeldsachen ausgerichtet. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt haben wir auf die Verteidigung gegen Messungen mit dem Messgerät PoliScan Speed gelegt. Wir arbeiten Hand in Hand mit drei Sachverständigen zusammen um die Einzelprobleme der Messung mittels Lidar für die Gerichte und Gerichtssachverständigen zu verdeutlichen.
 
Weitere Beiträge zum Thema finden Sie hier:
 
-www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gordon-kirchmann-8335560/blog/15/5410/owi-messbilder-sind-nicht-immer-verwertbar-radar-lidar-lichtschranke
 
-www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gordon-kirchmann-8335560/blog/15/3149/nrw-ruestet-auf-neue-geschwindigkeitsmessgeraete-laser-lichtschranke-radar
 
-www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gordon-kirchmann-8335560/blog/15/6534/poliscan-speed-ag-dillenburg-kritisiert-messsystem-als-nicht-rechtsstaatlich
 
-www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gordon-kirchmann-8335560/blog/15/5922/poliscan-speed-amtsgericht-ellwangen-verwirft-gutachten-des-regierungspraesidiums-karlsruhe
 
 
Noch ein genereller Hinweis:
Es liegt uns fern Versicherungen zu verkaufen. ABER:
Eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden müssen von den jeweiligen Betroffenen hingenommen werden, weil die anfallenden Anwalts-, Gerichts- und ggf. Sachverständigenkosten entweder finanziell nicht getragen werden können oder außerhalb der Verhältnismäßigkeit zur angedrohten Buße / Fahrverbot stehen.
In der heutigen Zeit sollte jedoch unseres Erachtens keiner mehr - zumindest diejenigen nicht, die auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, um an den Arbeitsplatz zu kommen - ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung einen Pkw / Lkw im Straßenverkehr bewegen.
Die Rechtsschutzversicherung kommt nicht nur für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, sondern muss auch anfallende Sachverständigenkosten tragen (§ 5 I f aa) ARB).
 
Wir raten daher dringend an, über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Verkehr nachzudenken.
 
Wir beraten Sie diesbezüglich NICHT und geben auch keine Empfehlungen hinsichtlich irgendwelcher Versicherungen!!
 
Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
Web: www.RAStuewe.de