Tätigkeitsschwerpunkt
Normen
Information
Rechtsanwaltliche Qualifikationsbezeichnung.
Ein Rechtsanwalt kann zur Verdeutlichung seiner Qualifizierung weiterhin Tätigkeitsschwerpunkte benennen. Die Voraussetzungen richten sich nach den Anforderungen an Teilbereiche der Berufstätigkeit mit qualifizierenden Zusätzen. Rechtsgrundlage ist § 7 BORA.