Eine häufig gestellte Frage unter Freunden. Aber was genau passiert, wenn der Fahrer mit dem geliehenen Wagen einen Strafzettel kassiert, einen Unfall verursacht und vielleicht sogar jemanden schwer verletzt? Wer muss dann haften? Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung des Halters alle Schäden, die durch den Fahrer schuldhaft bei einem Dritten verursacht wurden. Hiervon sind sowohl Sachschäden, wie z.B. am Auto des anderen, wie auch Personenschäden umfasst. Der Unfallschaden am eigenen Auto wird in der Regel von der Vollkaskoversicherung des Halters erstattet. Hat der Halter eine Selbstbeteiligung zu zahlen oder ändert sich der Schadensfreiheitsrabatt bzw. seine Versicherungsprämie, dann hat der Fahrer ihm diesen Betrag zu ersetzen. Für den Halter, der sein Auto verleiht, ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass der Entleiher einen gültigen Führerschein besitzt, nicht alkoholisiert ist oder anderweitige Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen. Sonst kann im Ernstfall der Versicherungsschutz entfallen. Für den Entleiher ist es wichtig, nachzufragen, wie das Auto versichert ist. Besteht z.B. keine Vollkaskoversicherung, dann hat der Fahrer im Schadensfall nicht nur die Selbstbeteiligung sondern den gesamten Schaden am geliehenen Auto zu ersetzen. Hat der Entleiher einen Strafzettel verursacht, wird immer erst der Halter zur Verantwortung gezogen. Hat er die Ordnungswidrigkeit nicht selbst begangen, muss er zweifelsfrei einen anderen dafür benennen können, wie z.B. den Fahrer der sich das Auto geliehen hat. Verleiht der Halter sein Auto nicht kostenlos, sondern nimmt dafür Geld an, handelt es sich rechtlich nicht mehr nur um Leihe sondern um eine Vermietung und der reguläre Versicherungsschutz entfällt. Hat man mit der Versicherung Sonderkonditionen vereinbart wie z.B. einen Einzelfahrerrabatt oder Fahrer über 25 Jahre, sollte man in jedem Fall vorab mit dem Versicherer Rücksprache halten, wenn man durch das Verleihen gegen diese Konditionen verstoßen würde. Gleiches gilt bei Firmenwagen. Hier ist auch erst dringend zu klären, ob und in welchem Umfang Privatfahrten mitversichert sind. Ein Auto zu verleihen / leihen bietet viel Raum für Konflikte, so dass es für beide Seiten ratsam ist, vorsichtig zu sein.
19.02.20092149 Mal gelesen