Beim Unfall mehr rausholen!

Autounfall Verkehrsunfall
12.10.20092133 Mal gelesen
Mehr Geld nach einem Unfall!

Schuldlose Opfer von Verkehrsunfällen müssen zunehmend um ihr Geld kämpfen. Wer heute meint, dass er bei einem schuldlosen Verkehrsunfall problemlos an sein Geld kommt, irrt. Gegnerische Versicherung versuchen vielfach berechtigte Ansprüche zu kürzen oder ganz abzulehnen, oft mit fatalen Folgen für das Unfallopfer.

  Schadenpositionen werden gekürzt oder komplett gestrichen: Der Stern-Artikel Heft 04/2008 berichtet anschaulich, wie die Versicherungsbranche knausert. So werden Sachverständigengutachten, die der Geschädigte bei der gegnerischen Versicherung einreicht, regelrecht zerpflückt, dies unter Mithilfe von externen Helfern, sog. "Schadenprüfern". "Stern" berichtet, dass die Gutachten in den Rechner eingelesen werden, dort in alle Einzelteile zerlegt und danach Ziffer für Ziffer mit Konkurrenzpreisen verglichen werden. Sobald der Computer ein "Billigheimer-Angebot" einer Discount Werkstatt findet, werden diese Preise von der Versicherung als Grundlage der berichtigten Kalkulation herangezogen. Für das Unfallopfer fatal, denn er muss befürchten, dass der ausgelöste Werkstattauftrag nicht vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.   Wertminderung fliegt raus: Nicht nur Schadenpositionen werden gekürzt, der Rotstift der Versicherung streicht auch nach der Computer-Rosskur die Wertminderung. Auch die Wiederbeschaffungswerte für neue Autos werden gegenüber dem Geschädigten-Gutachten erheblich reduziert.   Schadenprüfer verdienen gut an den Kürzungen: Nach der Recherche von "Stern" verdienen die externen Versicherungshelfer etwa 10 % Honorar von der Summe, die sie der Versicherung einsparen. Erschreckend, denn für den Geschädigten ist nicht mehr nachvollziehbar, ob diese Kürzungswut die Grenzen zur Willkür überschritten hat. Anwälte werden zu selten eingeschaltet: "Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten", so der renommierte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein. "Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet", so Gebhardt. Waffengleichheit mit dem Unfallgegner: Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt - bis auf extreme Ausnahmefälle - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Das Unfallopfer begibt sich in eine günstige Position, denn regelmäßig zahlen die Konzerne, wenn sie erkennen, dass der Geschädigten-Anwalt "Haare auf den Zähnen" hat. Verkehrsrecht wird immer komplizierter und für den Laien kaum überschaubar. Selbst Anwälte, die sich nur gelegentlich mit Unfällen beschäftigen, lassen sich von der Unfallmaschinerie der gegnerischen Versicherung übertölpeln. Verkehrsanwälte müssen ständig auf dem Laufenden sein. Hierbei reichen gute Rechtskenntnisse nicht allein aus. Erfahrung zählt . Versicherungen, die schon mehrfach im Prozess in die Knie gezwungen wurden, werden berechenbar. Qualitätssiegel "Fachanwalt für Verkehrsrecht - Bollwerk gegen den Rotstift? Anwaltliches Know-howkann sich nur entfalten, wenn der Wert der Rechtsdienstleistung erkennbar ist. Das gilt in erster Linie für das Verhältnis Mandant/Anwalt: Da der Rechtsberatungsmarkt für den rechtsuchenden Bürger unüberschaubar geworden ist, müssen objektive Bewertungskriterien gefunden werden, die den spezialisierten Anwalt von der breiten Masse unterscheiden. Hier hat sich der Fachanwaltstitel als wahrer Werbeschlager herausgeputzt. Am Qualitätssiegel "Fachanwalt" kann der Mandant erkennen, dass sein Berater über eine überdurchschnittliche Sachkompetenz und Berufserfahrung verfügt, denn die Berufsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn ausreichende Berufserfahrung nachgewiesen wurde und ein umfangreicher Prüfungs- und Fortbildungskurs absolviert wurde. Auch die Schadensabteilungen der gegnerischen Haftpflichtversicherungen erkennen am Fachanwaltstitel, dass der Geschädigte mit scharfen Geschützen auffährt und vermeiden von Anfang an eine rechtliche Konfrontation mit dem Geschädigten.

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