Alkoholfahrt - Wartezeit bis zum neuen Führerschein kann abgekürzt werden

Autounfall Verkehrsunfall
22.05.20071365 Mal gelesen

Wer die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren hat, sollte nicht verzagen sondern sofort hart an sich arbeiten. Denn neue Tatsachen, die erkennen lassen, dass der Verurteilte wieder das für einen Kraftfahrer notwendige Verantwortungsbewusstsein erlangt hat, können die Wartezeit auf den neuen Führerschein abkürzen. Grund für die Sperrzeit ist die Prognose, dass der Täter in absehbarer Zeit als Kraftfahrer eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen könnte. Absolviert er freiwillig eine geeignete psychologische Nachschulung oder nimmt an einer Verkehrstherapie teil, kann das seine Verantwortungslosigkeit widerlegen.

 

Für den Beschuldigten ist es meist empfehlenswert bereits während des Strafverfahrens freiwillig Nachschulungsmaßnahmen zu besuchen. Damit hat der Verteidiger eine Handhabe, eventuell eine um mehrere Monate geringere Fahrerlaubnissperre oder eine geringere Geldstrafe erzielen zu können. Das ist nur eine Chance, d.h. einen Anspruch auf die reduzierte Sperrfrist gibt es nicht. Aber es ist eine Chance, die man wahrnehmen sollte. Jüngst hat das Oberlandesgericht Hamm noch einmal betont, dass es sich bei der Regelung, die Sperrfrist abkürzen zu können, um einen Ausnahmefall handele, so dass jeder Einzelfall sehr genau geprüft werden müsse. Entsprechend gut sollten sich Beschuldigte zusammen mit ihrem Anwalt im Verfahren vorbereiten.



Die freiwillige Schulung hat noch einen weiteren Vorteil: Wer vor der Neu-Erteilung der Fahrerlaubnis noch zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) muss, kann sich eine längere Vorenthaltung des Führerscheins im Wiedererteilungsverfahren ersparen. Denn oft wird darin zusätzlich ein psychologisches Aufbauseminar oder - ab etwa 2,0 Promille obligatorisch - eine Verkehrstherapie verlangt. Dieser Teil könnte dann entfallen.


Hinweis:

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Spezialist für Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Der Text dient der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Eine Haftung für die darin enthaltenen Hinweise ist daher ausgeschlossen.