Vollkasko: Zahlt die Versicherung, wenn ich bei einem Unfall mein Fahrzeug beschädige?

Autounfall Verkehrsunfall
24.10.20062701 Mal gelesen
Die Kaskoversicherer weigern sich nach einem Verkehrsunfall öfters, die Versicherungsleistung auszubezahlen. Sei werfen dem Versicherten (= Geschädigten) grob fahrlässiges Verhalten zur Unfallverursachung vor. Der Versicherte hat zunächst das Nachsehen: man sitzt auf dem kaputten Auto, ggf. Totalschaden, und kann sich ein neues Auto nicht leisten.
 
Hat man eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfahren, und dadurch einen Unfall verursacht, leuchtet die i.d.R. anzunehmende Leistungsfreiheit der Versicherung ein. Grobe Fahrlässigkeit kommt jedoch häufiger vor als man meint. Beispielsweise haben deutsche Gerichte Leistungsfreiheit der Versicherung angenommen, wenn der Fahrer im Unfallzeitpunkt eine heruntergefallene Kassette aufhebt, auf seinem Mobiltelefon die Uhrzeit abliest, den Unfall nicht unverzüglich bei der Versicherung anzeigt oder beim Wildschaden von mindestens 300 DM am eigenem Fahrzeug die Polizei nicht verständigt (vgl. Urteil des Kammergerichts vom 13.6.06, Az. 6 U 62/06, ZfS 2006, 513). Manch Versicherter kennt die eigenen Versicherungsbedingungen nicht. In der Praxis beruft sich die Versicherung auch z.B. dann auf Leistungsfreiheit, wenn der Versicherte nur von einem leichten Verkehrsverstoß ausgeht.
 
Dann kann der Geschädigte nur noch die Versicherungssumme gegen seine Versicherung einklagen.
 
Hierzu wird er/sie i.d.R. einen geeigneten Rechtsanwalt beauftragen und - bestenfalls- über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, denn die Anwaltskosten und Gerichtskosten bei der Klage stellen sonst ein erhebliches Risiko dar. Glücklich ist, wer rechtzeitig vor dem Unfall eine Verkehrsrechtsrechtsschutzversicherung abgeschlossen ist. Diese ist mit unter 100,00 € pro Jahr günstiger zu haben als viele glauben.
 
Rechtsanwalt Roman Hieronimus, Darmstadt