Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Kündigung

Das Arbeitsrecht unterteilt sich in zahlreiche Gebiete wie dem Individualarbeitsrecht, Kollektivrecht, Kündigungsrecht oder dem Tarifvertragsrecht. Es regelt das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch als das der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder die Mitbeteiligung des Betriebsrates. Das Arbeitsrecht hat keine einheitliche Reglung, sondern setzt sich aus zahlreichen Einzelgesetzen, wie zum Bespiel dem ArbZG, TzBfG, BUrlG oder JArbSchG zusammen. Hiervon sind je nach persönlichem Anwendungsbereich die unselbständigen Arbeitnehmer, als auch Auszubildende, werdende Mütter oder geringfügige Verdiener betroffen.

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