Änderungen im Arbeitsrecht 2022

Euroscheine
13.01.2022316 Mal gelesen
Für Arbeitnehmer bringt Jahr 2022 einige Änderungen mit sich – vom höheren Mindestlohn über Steuererleichterungen bis zur digitalen Krankmeldung.

Das Arbeitsrecht ist großen Schwankungen unterworfen. Auch 2022 gibt es einige wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer: Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung steigen, sodass auch Minijobs besser bezahlt werden müssen. Die Krankmeldung wird weiter digitalisiert, die Wirtschaftshilfen wegen der Corona-Pandemie werden verlängert und es gibt Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung und bei der Steuer.

Mindestlohn und Ausbildungsvergütung steigen

Eine große Änderung für Arbeitnehmer, die seit 2022 gilt, ist die Erhöhung des Mindestlohns. In einigen Branchen ist die Erhöhung tariflich festgelegt, doch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns war ein Wahlversprechen der Ampelkoalition im Bundestagswahlkampf 2021. In Zukunft liegt der gesetzliche Mindestlohn bei zwölf Euro. Seit dem 1. Januar 2022 gelten auch für Minijobs Änderungen. Seit dem 1. Januar bekommen Minijobber 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Minijobber haben dadurch die Möglichkeit, mehr Geld zu verdienen, was sich auf die Arbeitszeiten auswirkt.

AuchAuszubildende bekommen mehr Geld: Ihnen steht eine angemessene Vergütung zu, die jährlich steigen soll. Bei Lehrverträgen ab dem 1. Januar 2022 müssen für das erste Ausbildungsjahr 585 Euro gezahlt werden. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr kommen noch Aufschläge dazu: Auszubildende erhalten zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent mehr als im ersten Ausbildungsjahr.

Elektronische Krankmeldung und elektronische Arbeitslosmeldung

Die Digitalisierung geht in allen Lebensbereichen weiter - auch in der Arbeitswelt. Ärzte müssen Krankmeldungen ihrer Patienten seit dem 1. Oktober 2021 digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 bekommen auch Arbeitgeber elektronische Krankmeldungen. Der "gelbe Schein" wird also weitgehend digitalisiert, Ärzte müssen Versicherten aber weiterhin eine Bescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit aushändigen.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt auch die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung: Arbeitslose müssen die zuständige Agentur für Arbeit nicht mehr unbedingt persönlich besuchen - auch eine rechtssichere elektronische Arbeitslosmeldung ist jetzt möglich. Dafür wird allerdings die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt.

Corona-Bonus und pandemiebedingte Wirtschaftshilfen

Noch bis zum 31. März 2022 können Beschäftigte bis zu 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus vom Arbeitgeber erhalten. Außerdem wurde eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen. Bis Ende März 2022 werden auch der leichtere Zugang zum Kurzarbeitergeld, die Neustarthilfe für Soloselbstständige und Härtefallhilfen verlängert, ebenso wie die Überbrückungshilfe. Arbeitgeber können sich 50 Prozent der während der Kurzarbeiterzeit gezahlten Sozialversicherungsbeiträge erstatten lassen.

Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung auch für Altverträge

Wer ab 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, profitiert von 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Seit 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden. Liegt das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, bekommen Beschäftigte den vollen Zuschuss. Die Grenze liegt bei 58.050 Euro brutto. Ist das Einkommen höher, kann der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.

Steuerliche Erleichterungen 2022

Steuerzahler können 2022 einen um 204 Euro erhöhten Grundfreibetrag geltend machen. Bei Ledigen wird erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner steigt der Betrag auf 19.896 Euro. Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von maximal 600 Euro pro Jahr gilt auch für das Jahr 2022. Familien mit geringem Einkommen erhalten weiterhin einen Kinderzuschlag - zusätzlich zum Kindergeld. Pro Kind steigt er um vier Euro auf bis zu 209 Euro im Monat.

Kostenlose Erstberatung zu Fragen des Arbeitsrechts

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht? Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Ihnen einen kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie außerdem gern bei Ihrer Kündigungsklage und in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.