Wann Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein müssen

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21.12.202329 Mal gelesen
Müssen Arbeitnehmer Weisungen des Arbeitgebers auch während ihrer Freizeit zur Kenntnis nehmen? Und wenn man dies bejaht: unter welchen Voraussetzungen?

Thema

Seit jeher wird diskutiert, ob die Freizeit „heilig“ ist, also dass Arbeitgeber Arbeitnehmer während der Freizeit nicht „behelligen“ dürfen, sondern sich auf die Arbeitszeit zu beschränken haben. Müssen Arbeitnehmer etwa auch während ihrer Freizeit zumindest auf kurze Anfragen z.B. per E-Mail reagieren? Und ist eine z.B. nur wenige Minuten erfolgte Befassung mit so einer E-Mail auch Arbeitszeit im Sinne des ArbZG?

 

Die Interessen dahinter und die Positionen hierzu sind erwartungsgemäß unterschiedlich. In die Diskussion könnte nunmehr neue Bewegung geraten. Denn das BAG hatte jüngst über eine themenverwandte Frage zu entscheiden: Müssen Arbeitnehmer Weisungen des Arbeitgebers auch während ihrer Freizeit zur Kenntnis nehmen? Und wenn man dies bejaht: unter welchen Voraussetzungen? Das BAG hat dazu eine differenzierte Entscheidung getroffen.

 

LAG Schleswig-Holstein: Recht auf Nichterreichbarkeit

Ausgangspunkt war ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 27.9.2022 (1 Sa 39 öD/22), das größere Aufmerksamkeit auf sich zog.

Konkret ging es um zwei Fälle, in denen der Arbeitgeber dem als Notfallsanitäter für ihn tätigen Arbeitnehmer an dessen freien Tag Weisungen zum früheren Beginn der Arbeitszeit an dem auf den freien Tag folgenden Arbeitstag erteilt hat. Der Arbeitgeber konnte den Arbeitnehmer telefonisch nicht erreichen und informiert ihn deswegen per SMS. Der Arbeitnehmer befolgte diese Weisungen nicht und behauptete, keine Kenntnis von den SMS genommen zu haben. ...

 

Weiterlesen im Blogbeitrag Wann Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein müssen. Anm.: Dieser Beitrag ist in leicht abgewandelter Form auch als Beitrag im Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) erschienen: Wann Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein müssen