Arbeitsrecht: Kündigung nach Dieselskandal unwirksam

Arbeitsrecht Kündigung
25.02.202029 Mal gelesen
Autobauer VW durfte Motorenentwickler nicht kündigen.

Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Autobauer VW und einem Motorenentwickler ist nicht wirksam durch eine Kündigung aufgehoben worden, so das Urteil des Arbeitsgerichtes Braunschweig. In einer Reihe von Kündigungsschutzklagen nach der Kündigungswelle infolge des Dieselkandals, muss der Autobauer nun eine Niederlage einstecken.

Betriebsrat falsch informiert

Der frühere Leiter der Dieselmotorenentwicklung war im Zuge der Aufdeckung des Dieselskandals bei VW ebenfalls in den Fokus geraten. Er soll erhebliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den für den US-Markt bestimmten Dieselmodellen begangen haben. VW kündigte seinem Mitarbeiter daraufhin. Doch wie das Arbeitsgericht Braunschweig nun entschied, ist diese Kündigung nicht wirksam. Grund dafür ist eine fehlerhafte Information des Betriebsrates über die Umstände, die zur Kündigung des Mitarbeiters geführt haben. VW habe gegenüber dem Betriebsrat nämlich den Eindruck vermittelt, es gebe mehrere Zeugen dafür, dass der frühere Leiter der Dieselmotorenentwicklung 2011 die Implementierung der Manipulations-Software in eine neue Motorgeneration angeordnet habe. Tatsächlich aber stellte das Gericht fest, dass es für diesen Vorwurf höchstens einen Zeugen gebe, der sich zudem auf ein Aussageverweigerungsrecht beruft. Der Betriebsrat hatte also bei seiner Entscheidung eine falsche Beweisgrundlage zu Grunde gelegt. Im Ergebnis sei die Kündigung damit fehlerhaft und das Arbeitsverhältnis besteht weiter fort, so die Ansicht des Gerichtes (Urteil v. 10.02.2020; Az.: 8 CA 334/18).

Sollte es bei diesem Urteil bleiben, dann steht dem Arbeitnehmer eine ausstehende Vergütung von rund 215.000 Euro zu, die VW nachzahlen müsste. Ob der Konzern allerdings Rechtsmittel einlegen wird, steht noch aus.

Vermehrte Kündigungsschutzklagen nach Dieselskandal

Nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist dies nicht der erste Fall, bei dem ein gekündigter Mitarbeiter im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen VW vorgeht.

Im September 2015 wurde bekannt, dass unter anderem VW im großen Stil bei Abgastest betrogen hatte und durch Abschalteinrichtungen Stickoxid-Messwerte manipuliert worden waren. Viele verantwortliche Mitarbeiter, gerade in Führungspositionen, wurden daraufhin gekündigt.
Mit vielen der eingelegten Kündigungsschutzklagen hat sich seitdem das Arbeitsgericht Braunschweig zu beschäftigen. In einer davon musste VW bereits eine Niederlage einstecken. Das Gericht erklärte am 25.07.2019 die Kündigung einer Managerin für unwirksam und wies Schadensersatzansprüche des Konzerns zurück. VW hatte der Arbeitnehmerin erst 2018, also rund drei Jahre nach Bekanntwerden ihrer Verwicklung in die Dieselmanipulationen gekündigt. Nach einer so langen Zeit sei aber das Kündigungsrecht verwirkt, so die Entscheidung des Arbeitsgerichtes.

Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage.html