Die manipulierten Fahrzeuge innerhalb des Diesel-Abgasskandals verstoßen gegen europarechtliche Normen

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
21.12.201711 Mal gelesen
Bereits seit September 2015 beherrscht ein Thema die Medien und das ist der VW-Abgasskandal. Schon am 31.03.2017 erfolgte vom Landgericht Kleve eine erstmalige Verklagung des Volkswagen-Konzerns aufgrund einer europarechtlichen Norm.

VW-Sammelklage

 

Bereits seit September 2015 beherrscht ein Thema die Medien und das ist der VW-Abgasskandal. Schon am 31.03.2017 erfolgte vom Landgericht Kleve eine erstmalige Verklagung des Volkswagen-Konzerns aufgrund einer europarechtlichen Norm. Der Konzern hat nach Ansicht des Landgerichtes sowohl "gegen das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung (§27 Abs.1 EG-FGV) sowie auch "gegen die Pflicht zur Erteilung einer gültigen Bescheinigung (§6 Abs.1 EG-FGV) verstoßen.

Im voran bezeichneten Fall hatte ein Kläger vor dem Skandal einen Golf Variant Match 1.6 TDI mit einem Motortyp EA 189 gekauft. Danach stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit einem manipulierten Motor ausgestattet war. Daraufhin erklärte der Kläger seinen Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte zudem Schadensersatz vom VW-Konzern. Das Landgericht Kleve hat dem Kläger im Prozess gegen den Konzern Recht gegeben. Nach Ansicht des Landgerichtes hat der Käufer des Fahrzeugs Anspruch auf Schadloshaltung gegenüber dem VW-Konzern. Dazu bestätigte das Landgericht, dass dieser Verstoß des Konzerns gegen das Verbotsgesetz sich auf das Kaufverhalten des Klägers auswirkte, da es sich beim Motor um eines der wichtigsten Elemente des Kfz handelt.

Dazu äußerte sich das Landgericht auch im Hinblick auf die Rolle des VW-Vorstandes, denn ein solcher Vorstand ist in der Pflicht, ein Unternehmen sowohl zu organisieren wie auch zu führen. Deshalb wird seitens des Gerichts davon ausgegangen, dass solch weitreichende Entscheidungen innerhalb der Vorstandsebene entstanden sind.

Das Landgericht argumentiert, dass aufgrund der aktuellen prozessualen Lage und wegen mangelnder substantiierter anderer Darlegungen durch den VW-Konzern bei der Entscheidung davon ausgegangen werden muss, dass eine solche Entscheidung vom Vorstand angeordnet und möglicherweise noch abgesegnet gewesen sein muss.

 

Schadenersatz für VW-Aktionäre

Zusätzlich zum Anspruch auf den Schadensersatz wurde auch der Händler des Fahrzeugs verklagt, da das Fahrzeug des Klägers zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs als mangelhaft zu bewerten war. Der Konzern hat gemeinsam mit dem Verkäufer - bei korrekter Vorgehensweise - eine Frist für die Problembehebung. Von VW wurde die Softwareaktualisierung im November zur Verfügung gestellt, allerdings wurde die Nachbesserung des Fahrzeugs vom Verkäufer stark verspätet angeboten. Dem Käufer des manipulierten Fahrzeugs wurde der Fahrzeugpreis unter Abzug der Nutzungskosten zurückgezahlt.

Es wird vermutet, dass das Urteil für weiteren Aufschwung für die Durchsetzung der Verbraucherrechte im Abgasskandals sorgt. Wegen Verstoß gegen die europarechtlichen Normen haben VW-Kunden verbesserte Chancen auf Schadenersatz gegen den VW-Konzern. Der Schadenersatz für VW-Aktionäre wird in einer VW-Sammelklage abgewickelt.

 

Umfangreiche Informationen sowie Fragen und Antworten finden Sie unter

https://baum-reiter.de/vw-sammelklage

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

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