VW-Skandal - Nun auch Klage der Händler?

Anlegerrecht Investor
31.08.2017106 Mal gelesen

Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre

 

Der Diesel-Skandal um VW zeigt nun auch bei den Vertragshändlern erste Auswirkungen. Im Gegensatz zu ihren US-Kollegen haben europäische Händler aber bisher keine Entschädigung seitens des Konzerns erhalten. Nun erwägen Sie, Klage zu erheben und dem Vorbild der Anleger, die Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre fordern, zu folgen.

Während Autobesitzer bereits gegen VW klagen und mittlerweile auch Klagen auf Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre eingereicht wurden, halten europäische VW-Händler bisher die Füße still. Noch zumindest. Denn auch sie sind zunehmend vom Diesel-Skandal betroffen und erwägen nun, ebenfalls eine Klage auf Schadensersatz gegen Volkswagen einzureichen. Der Grund: Sie haben vermehrt mit Leasingrückläufern zu kämpfen, die einen erheblichen Mangel aufweisen und somit nur mit einem hohen Verlust weiterveräußert werden können. Auch Vorführwagen haben deutlich an Wert verloren, und die Verkäufe sind aufgrund des gesunkenen Vertrauens in Volkswagen ohnehin rückläufig. Händler in Nordamerika haben rund 900.000 Dollar Schadensersatz vom VW-Konzern erhalten. Das entspricht in etwa auch der durchschnittlichen jährlichen Belastung eines deutschen Vertragshändlers. In Europa hat VW bisher jedoch keine Entschädigungszahlungen an seine Händler geleistet, da für deutsche und europäische Händler, laut Volkswagen, keine finanziellen Schäden entstanden sind.

Die Vertragshändler von Volkswagen in Deutschland stehen nun vor der schwierigen Entscheidung, ob sie den Klagen von Privat- und Geschäftskunden ebenso wie den Anlegern, die Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre fordern, folgen sollen oder nicht. Denn eine Klage birgt für die Händler hohe Risiken; sie fürchten Repressalien seitens des Volkswagen-Konzerns, die Ihnen langfristig ebenfalls großen finanziellen Schaden bescheren würden. Daher hoffen viele, dass die Initiative vom VW- und Audipartnerverband, in dem die deutschen Vertragshändler zusammengeschlossen sind, übernommen wird. Sollte es dazu jedoch nicht kommen, werden viele Händler eine eigene Klage anstreben.

Damit könnten weitere Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe auf den VW-Konzern zukommen. Mehr als 20 Milliarden Dollar mussten in den USA bereits gezahlt werden, u. a. auch für Entschädigungen und Rückkaufaktionen.

 

Die VW-Sammelklage



Unsere Kanzlei berät Sie gerne umfassend zu allen Aspekten einer möglichen Klage gegen VW. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Partner, ganz gleich ob Sie Autobesitzer, Händler oder Anleger sind und Schadenersatz für Volkswagen-Aktionäre einfordern möchten. Bitte beachten Sie jedoch: Die VW-Sammelklage ist nur für Aktionäre möglich, die den VW-Konzern aufgrund von Kursverlusten verklagen. Bei betroffenen Autofahrern und Autobesitzern ist eine VW-Sammelklage hingegen nicht möglich. Unsere Kanzlei berät Sie gerne zu einem möglichen Vorgehen in Ihrem individuellen Fall.

 

Weitere Infos unter https://baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere