Insolvenz der Weser Kapital MS Christoph S: Anlegern droht Totalverlust ihrer Mindesteinlage von 25.000 €

Insolvenz der Weser Kapital MS Christoph S: Anlegern droht Totalverlust ihrer Mindesteinlage von 25.000 €
01.08.2016227 Mal gelesen
Düsseldorf, 01.08.2016 – Erneut meldet ein geschlossener Schiffsfonds Insolvenz an, tausende Kapitalanleger stehen vor dem Totalverlust ihrer eingezahlten Gelder.

Trotz einstürzender Charterraten setze die Weser Kapital GmbH & Co. KG den Fonds im Jahr 2011 auf, mit dessen Gesamtvolumen von 31.538.000 ? die MS Christoph S gekauft wurde. Da der Emissionsstart erst vor wenigen Jahren erfolgte, besteht die Chance, dass etwaige Gläubigeransprüche noch nicht verjährt sind. Konsequenz: Investoren sollten schnellstmöglich einen spezialisierten Fachanwalt aufsuchen, der einen rechtskonformen Antrag auf Beteiligung an der Insolvenzmasse durchführt. Auch können Ansprüche aus Falschberatung entstehen, die Verluste ausgleichen können.


Wie kam es zur Insolvenz?
Obwohl mit der Weltwirtschaftskrise 2008 tausende Schiffe leer in den Häfen verweilten und viele Schiffsfonds in den ersten Krisenjahren Insolvenz anmelden mussten, legte die Weser Kapital einen weiteren Fonds auf, mit dessen Hilfe der Supramax-Bulker MS Christoph S gekauft wurde. Mit einer Mindesteinlage von 25.000 ? konnten sich Kapitalanleger bei einer versprochenen Rendite von über 9% beteiligen. Was Sparern oft in Beratungsgesprächen verschwiegen wurde: Mit Zeichnung werden Anleger Kommanditist - also Mitgesellschafter, was das Risiko der Totalverluste eingezahlter Gelder mit sich führt.


Gerne wurden geschlossene Schiffsfonds als sichere Anlage für die Altersvorsorge vermittelt. Dass bei den versprochenen Renditen die Anleihen wie ,heiße Semmel' weggingen, ist dabei nur logisch. Waren in den ,Nullerjahren" die Auslastungen von Transportschiffen enorm hoch, brachen die Charterraten seit 2008 umso mehr ein. Warum die Weser Kapital GmbH & Co. KG trotzdem einen weiteren Schiffsfonds aufsetze, erscheint fragwürdig. Die Konsequenz: Ende 2015 meldete die Gesellschaft Insolvenz an, am 20. Juli 2016 eröffnete das zuständige Amtsgericht Nordenham das Insolvenzverfahren (Az.: 7 IN 36/15).


Wie können Kapitalanleger der MS Christoph S den Totalverlust vermeiden?
Anleger der Weser Kapital MS Christoph S müssen nun mit dem kompletten Verlust ihrer Gelder rechnen. Um an der Insolvenzmasse beteiligt zu werden, bedarf es an einer korrekten Anmeldung durch Anwälte. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können in dem Zuge zusätzlich prüfen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.


Woraus können Ansprüche auf Schadensersatz resultieren?
Über viele Jahre pflegten Finanzberater die Praxis, Anleger nicht über die Risiken einer Investition aufzuklären. Dabei sind sie verpflichtet im Beratungsgespräch und im Emissionsprospekt über alle Risiken aufzuklären. Ansonsten können jetzt noch Ansprüche wegen Falschberatung bestehen. Auch sind Berater verpflichtet, den Kunden über sogenannte Kick-Back-Zahlungen aufzuklären. Hierbei handelt es sich um Gelder, die Finanzberater als Provision durch das Emissionshaus bekommen. Betroffene können durch diese Maßnahmen das einbezahlte Kapital zuzüglich Zinsen zurückerlangen.


Wie lange sind Schadensersatzansprüche durchsetzbar?
Schadensersatzansprüche können abhängig von den individuellen Umständen unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen. Anleger sollten also in jedem Fall umgehenden fachlichen Rat bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt suchen.

Ihr Ansprechpartner bei baum reiter & collegen:
Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete und eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät vertritt bundesweit Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Bank- und Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen.

Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum, reiter & collegen unter 0211-83680570 oder unter kanzlei@baum-reiter.de zur Verfügung. Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei baum, reiter & collegen gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung.