db Kompass Life Fonds - CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger

Aktien Fonds Anlegerschutz
06.11.20093355 Mal gelesen
München, 04.November 2009. Die Deutsche Bank, hier: die Niederlassung der Deutschen Bank AG in London, wandte sich am 23. Oktober 2009 an alle Anleger, die eine Beteiligung an den db Kompass Life Fonds I und II gezeichnet haben und bot die Rückkauf der Beteiligung zu 80 % der Zeichnungssumme an. Der Hintergrund ist Folgender:
 
Die wirtschaftliche Entwicklung der Fonds verläuft nicht so, wie es den Anlegern in Aussicht gestellt wurde. Die in den jeweiligen Verkaufsprospekten prospektierten Ausschüttungen bleiben bereits seit mehreren Jahren aus. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
 
Die prospektierten Einnahmen fielen geringer aus, als von den Initiatoren der Fonds angegeben, was u.a. an einer tatsächlichen längeren Lebenserwartung der ursprünglichen Inhaber der Lebensversicherungen liegt. Ferner änderte sich die deutsche Steuergesetzgebung, wonach nunmehr auch die Einnahmen aus US-amerikanischen Lebensversicherungen steuerpflichtig sind.
 
Bei den db Kompass Life Fonds I und II handelt es sich um zwei Fondsgesellschaften, die mit dem gezeichneten Fondskapital US-amerikanische Lebensversicherungen aufkaufen. Der Versicherungsbetrag fließt nach dem Tod der ursprünglichen Inhaber der Lebensversicherungen der Fondsgesellschaft zu.
 
"Zu beachten ist hierbei, dass die jeweiligen Fonds den vollständigen Versicherungsvertrag von dem vorherigen Inhaber übernehmen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Fonds selbstverständlich auch die monatlichen Beiträge des übernommenen Versicherungsvertrages bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufbringen. Die Versicherung zahlt erst beim Tod des ursprünglichen Versicherungsnehmers. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen dem Fonds nur Kosten" erklärt Rechtsanwalt Stefan Hösler von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München.
 
Viele Anleger fühlen sich daher im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an den db Kompass Life Fonds I und II falsch beraten.
 
Die Beteiligungen wurden vielen Anlegern in den Beratungsgesprächen als sicher dargestellt.
 
Der Verkaufsprospekt ist höchstkomplex und über hundert Seiten stark. Ferner spielen in ihm auch noch Yen-Anleihen eine Rolle, wodurch der Beratung durch den Bankberater eine besondere Bedeutung zukam.
 
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über interne Provisionszahlungen aufgeklärt werden müssen. Die Deutsche Bank hatte für die Vermittlung dieser Beteiligungen eine Provision in Höhe von 9,5 % erhalten. "Hierauf hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen ausdrücklich hingewiesen werden müssen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009, Az.: XI ZR 510/07, ist bei Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages grundsätzlich auf die versteckten Provisionen, die sog. kick-backs, hinzuweisen", so Rechtsanwalt Stefan Hösler weiter.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde in diesem Zusammenhang bereits mit der Prüfung von möglichen Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen beauftragt.
 
Alle Anlegern, die eine Beteiligung an den db Kompass Life Fonds I und II gezeichnet haben und im Rahmen der Beratung nicht über die mit ihrer Beteiligung einhergehenden Chancen und Risiken sowie über die Struktur der Fonds, ausdrücklich belehrt wurden, sollten daher baldmöglichst rechtlichen Rat bezüglich der besten Vorgehensweise bei einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei suchen" rät Rechtsanwalt Stefan Hösler. Die Frist zur Annnahme des Angebots der Londoner Niederlassung der Deutschen Bank AG endet am 27. November 2009.