BWF-Stiftung: Vermittler muss Anleger 80.000 Euro Schadensersatz zahlen

BWF-Stiftung: Vermittler muss Anleger 80.000 Euro Schadensersatz zahlen
02.03.2017138 Mal gelesen
Mit Bezugnahme auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Dortmund wird es vielen Anlegern jetzt ein Leichtes sein, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Goldgeschäfte der BWF-Stiftung durchzusetzen. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP.

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 10. Februar 2017 (Az. 3 O 140/16) einen Vermittler, der Goldprodukte der BWF-Stiftung vertrieben hat, dazu verurteilt, 80.000 Euro als Schadensersatz an eine Anlegerin zu bezahlen. Seine Entscheidung begründet das Gericht damit, dass der Vermittler zum Regress verpflichtet ist, weil er im Zusammenhang mit der Vermittlung der Kapitalanlage bei der BWF-Stiftung Pflichten verletzt hat.

Vermittler hätte Kunden über Gesetzesverstoß informieren müssen

Die Pflichtverletzung besteht nach der Beurteilung des Landgerichts Dortmund darin, dass der Vermittler es unterließ, die klagende Anlegerin darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Anlagemodell (Golderwerb) der BWF-Stiftung um ein verbotenes Einlagengeschäft handelte, das gegen die Vorschriften des Kreditwesengesetzes verstößt und das nachteilige Auswirkungen auf die Anleger haben kann. Ein Vermittler hätte auch angesichts der Strafandrohung durch § 54 Abs. 1 Nr. 2 Kreditwesengesetz eigenständig und mit kritischem Sachverstand prüfen und feststellen müssen, dass hier eine Erlaubnispflicht des Anlagemodells der BWF-Stiftung nach dem Kreditwesengesetz gar nicht vorliegt, so die weitere Begründung des Landgerichts Dortmund.

Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP sagt: "Die Entscheidung des LG Dortmund wird für die Vermittler, die Goldgeschäfte der BWF-Stiftung an ihre ahnungslosen Kunden vertrieben haben, noch sehr unangenehm werden. Wir vertreten viele weitere Anleger der BWF-Stiftung, die ebenfalls geschädigt sind. In keinem einzigen Fall hat der Vermittler den geprellten Anleger darauf hingewiesen, dass die Geldanlage bei der BWF-Stiftung ein verbotenes Einlagengeschäft ist. Genau darüber hätte nach der von uns erstrittenen Entscheidung des LG Dortmund aber der Vermittler den Anleger unbedingt aufklären müssen."

Anleger der BWF-Stiftung sollten Ansprüche gegen Vermittler jetzt prüfen lassen

Da dies nie geschehen ist, werden nun auch viele weitere betroffene Anleger der BWF-Stiftung sich auf diese Gerichtsentscheidung des LG Dortmund berufen können. Die Kanzlei Sommerberg LLP rät den Anlegern der BWF-Stiftung daher, Schadensersatzansprüche gegen Vermittler zu prüfen.

Die Vermittler stellen sich zwar oft selbst als Opfer rund um die Betrügereien der BWF-Stiftung dar. "Die Wahrheit aber ist, dass sie es sind, die Pflichten gegenüber ihren Kunden verletzt haben und dafür entsprechend in der Haftung stehen. Die Vermittler haben es versäumt, ihre Kunden davor zu warnen, dass bereits das Konzept der BWF-Stiftung mit den Goldgeschäften verbotswidrig ist und dass die Gefahr besteht, dass die Bundesanstalt für Finanzaufsicht dagegen einschreitet. Ein geschulter Vermittler hätte das erkennen müssen", sagt Sommerberg-Anwalt Diler.

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/bwf-stiftung/

 

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