Gericht spricht von Verbrauchertäuschung des Herstellers
Hildesheim, 17.01.2017. Die Klage eines niedersächsischen Skodafahrers könnte zum Präzendenzfall werden. Das Landgericht Hildesheim urteilte erstmals gegen den VW Konzern und könnte mit dieser Rechtsprechung Signalwirkung entfachen. Nachdem bislang ausschließlich Händler im Rahmen ihrer gesetzlichen Gewährleistung vereinzelt zur Rückabwicklung verpflichtet wurden, stellte die Hildesheimer Zivilkammer erstmals eine Pflichtverletzung des Volkswagenkonzerns in Form einer rechtswidrigen und sittenwidrigen Verbrauchertäuschung fest. Damit ebnete das Gericht den Weg für deliktische Ansprüche gegen den VW selbst.
Nach der Ansicht des Gerichts habe Volkswagen mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen. Es liege laut der Kammer auf der Hand, dass eine Schadstoffmessung nur dann dass korrekt erfolgen kann, wenn das Testfahrzeug auf dem Prüfstand genauso wie arbeite, wie unter Realbedingungen. Eine ausschließlich auf den Testbetrieb zugeschnittene Software sei daher als "unzulässige Umgehung der einschlägigen Vorschriften" zu werten.
Der Konzern habe vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt und darüber hinaus den Tatbestand des Betruges verwirklicht. Folgerichtig habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gehabt.
Verbraucherfreundliche Tendenz der Gerichte
Obgleich der Volkwagenkonzern bereits Rechtsmittel gegen dieses bahnbrechende Urteil angekündigt hat, reiht sich diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung in die positive Tendenz der letzten Monate ein.
In den aktuellen Urteilen der Landgerichte, Regensburg, Braunschweig, München I, München II, Stuttgart, Oldenburg und Krefeld (je noch nicht r.k.), entschieden die Richter jeweils zugunsten der geschädigten Autofahrer.
EU-Recht Verstoß
Ebenso gibt es Hinweise auf europarechtliche Verstöße des Volkswagenkonzerns. Mit seiner Erklärung, dass sämtliche EU-Normen für die EG-Typenzulassung eingehalten wurden (sogenannte Übernahmebescheinigung), könnte der VW Konzern gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben (EG) Nr. 715/2007). Auch hieraus könnte sich ein Anspruch für geschädigte Autofahrer ergeben.
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