VW-Abgasskandal: Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre weiter möglich

VW-Abgasskandal: Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre weiter möglich
19.09.2016157 Mal gelesen
Ein Jahr nach „Dieselgate“ hält Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre weiterhin für möglich und zulässig.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verweist auf eine Gesetzesänderung im Juli 2015.

Hintergrund: Dem VW-Konzern wird im Zuge des Abgasskandals die Verletzung seiner Ad-hoc-Pflichten vorgeworfen, d.h. er hat zu spät über die Manipulationen an Diesel-Motoren informiert. Damit hätte Volkswagen gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht.

Schadensersatzansprüche aus Verletzungen dieser Informationspflicht verjährten bis zum Sommer 2015 ein Jahr nach Bekanntwerden des Verstoßes. Das würde bedeuten, dass die Frist für Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre nun abgelaufen ist. Allerdings gab es zum 10. Juli 2015 eine Gesetzesänderung. Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz wurde die einjährige Verjährungsfrist durch die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist ersetzt. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Der VW-Abgasskandal wurde erst nach der Gesetzesänderung bekannt. Von daher dürfte auch hier die dreijährige Verjährungsfrist gelten und Schadensersatzklagen weiter möglich sein. Für Aktionäre, die ihre VW-Papiere erst nach dem 10. Juli 2015 gezeichnet haben, müsste definitiv die dreijährige Verjährungsfrist gelten. Ich gehe aber davon aus, dass auch alle anderen Aktionäre sich noch den Schadensersatzklagen anschließen können."

Einen Versuch ist es allemal wert. Denn die VW-Aktie hat nach Bekanntwerden des Abgasskandals einen wahren Kurssturz erlebt und die Aktionäre dadurch viel Geld verloren. "Vieles spricht inzwischen dafür, dass die VW-Spitze schon früher von den Abgasmanipulationen gewusst und sich durch Verletzung ihrer Informationspflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat", so Cäsar-Preller.

Ende des Jahres wird am OLG Braunschweig voraussichtlich das Musterverfahren gegen VW eröffnet. Rechtsanwalt Cäsar-Preller hat bereits für geschädigte VW-Aktionäre Klage eingereicht. Noch können sich weitere Aktionäre anschließen.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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