MS Pontremoli: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger müssen handeln

MS Pontremoli: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger müssen handeln
20.07.2016187 Mal gelesen
Der 2006 von der Hamburgischen Seehandlung aufgelegte Schiffsfonds MS Pontremoli ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat am 8. Juli 2016 das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67b IN 140/16).

Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen jetzt handeln. Die Verjährung der Ansprüche droht bereits.

Anleger konnten sich Juli 2006 mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro an dem Schiffsfonds MS Pontremoli beteiligen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden: "Gerade bei Schiffsfonds bestehen häufig gute Aussichten auf Schadensersatz, da es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen ist. Möchten Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen sie jetzt handeln. Denn die Verjährung der Forderungen droht. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist seit Fondsbeitritt. Daher sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden."

Etliche Schiffsfonds sind in Folge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Auch an dem Fonds MS Pontremoli gingen die Probleme nicht spurlos vorbei. 2010 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt werden, um die Gesellschaft wieder in ruhigere Fahrwasser zu bringen. An der Insolvenz konnten die Maßnahmen am Ende auch nichts ändern.

Sicher und renditestark - so wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen gerne beworben. "Die Wahrheit sah aber oft ganz anders aus. Etliche der vermeintlich sicheren Schiffsfonds sind inzwischen insolvent. Denn tatsächlich sind Schiffsfonds in aller Regel hoch spekulative Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger. Daher hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist aber oft nicht geschehen, so dass aus einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche entstanden sein können", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern auch über ihre teils hohen Provisionen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de