Magellan-Container: Mieten fließen – aber nicht auf die Konten der Anleger

Magellan-Container: Mieten fließen – aber nicht auf die Konten der Anleger
13.07.2016236 Mal gelesen
Die Mieten für die Magellan-Container fließen zwar – aber nicht auf das Konto der Anleger, sondern auf das der insolventen Magellan Maritime Services GmbH.

"Die Anleger werden als Eigentümer der Container quasi ausgebootet", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte in einem Rundschreiben jetzt mit, dass die Mietzahlungen der Reedereien für die Container geleistet oder angewiesen wurden. Allerdings habe ein rechtliches Gutachten ergeben, dass die Mietzahlungen der Reedereien nicht den Anlegern als Eigentümer der Container direkt zustehen, sondern der Magellan Maritime Services GmbH. Die Konten der Gesellschaft sind durch die Insolvenz allerdings gesperrt, so dass die Mieten nicht an die Anleger ausgezahlt werden könnten. Da die Anleger mit rund 90 Prozent ohnehin den größten Teil der Gläubiger stellten, mache es aber auch kaum einen Unterschied auf welchem Konto die Mieten nun landen, heißt es weiter in dem Schreiben. Dem widerspricht Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi energisch: "Die Mieten werden nun Teil der Insolvenzmasse, die an alle Gläubiger gleichmäßig verteilt wird. Also auch an Gläubiger, die nicht in die Container investiert haben. Von der Insolvenzmasse werden aber nicht nur die Forderungen der Gläubiger bestritten, sondern z.B. auch die Verfahrenskosten oder die des Insolvenzverwalters. Es ist allerdings nicht einzusehen, dass die Anleger quasi durch die Hintertür an diesen Kosten beteiligt werden sollen."

Laut dem Gutachten hätte die Magellan Maritime Services die Mietforderungen bei Vertragsabschluss nicht rechtswirksam an die Investoren abgetreten und sei daher auch der Inhaber der Mietforderungen. "Diese Ansicht ist durchaus umstritten. Daher sollten die Verträge noch einmal genau geprüft werden", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Ende September oder Anfang Oktober soll es eine Gläubigerversammlung geben. Dabei sollen auch verschiedene Ansätze zur Fortführung und Sanierung des Unternehmens oder auch zu einer Planinsolvenz und Verkauf der Gesellschaft präsentiert werden. "Bei allen Optionen kommen auf die Anleger wahrscheinlich finanzielle Verluste zu. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt genau prüfen lassen", sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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