Anwaltskooperation gründet Schutzgemeinschaft KTG

Anwaltskooperation gründet Schutzgemeinschaft KTG
08.07.2016542 Mal gelesen
Anleihegläubig der KTG Agrar SE befürchten Ernteausfälle Hamburg – Rund 20.000 Anleger der KTG Agrar SE müssen um ihre Ersparnisse bangen. Groß waren die Versprechungen, mit denen die KTR Agrar SE an die Öffentlichkeit gegangen war. Der Hamburger Konzern wollte nicht nur 46.000 Hektar Felder bewirtschaften, sondern auch Produkte unter der Marke „Die Landwirte“ in regionalen Supermärkten anbieten. Unter Privatanlegern suchten die KTG Agrar nach Investoren und lockte mit rund 7 Prozent Rendite. Doch im Juni 2016 fiel eine Zinszahlung erstmals aus. Vor dem Amtsgericht Hamburg beantragte das Unternehmen anschließend die Insolvenz in Eigenverwaltung, um eine Restrukturierung durchzuführen.

KTG Agrar plant Reform in Eigenverwaltung

Eine Kooperation aus Rechtsanwälten hat sich nun zusammengeschlossen, um die Ansprüche der 20.000 Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Dabei haben sich die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden und die Münchener Kanzlei Winter Wotsch zusammengeschlossen. Die Anwälte lehnen eine Umstrukturierung in Eigenverantwortung ab und bevorzugen einen Prozess, bei dem ein Insolvenzverwalter anstelle des Vorstandes eingesetzt wird und die Sanierung unabhängig durchführt. Denn wie fehlgeschlagene Sanierungsversuche anderer Unternehmen zeigen, ist eine Eigenverwaltung häufig nicht erfolgreich.

Der Bock wird hier zum Gärtner gemacht. Wir bezweifeln, dass diejenigen, die die KTG in die Insolvenz geführt haben, nun in der Lage sein sollen daraus ein zukunftsfähiges, wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen zu machen.

Zudem kann im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens nach Maßgaben des Vorstandes grundsätzlich auch die Kürzung und Stundung der Ansprüche von Anleihegläubigern vereinbart werden, warnt der Zusammenschluss von Rechtsanwälten. Würde ein Insolvenzplan mit einfacher Mehrheit angenommen, seien alle Gläubiger hieran gebunden."

 Widerstand durch Anlegerschützer - Gründung der Schutzgemeinschaft KTG Agrar SE

 Rechtsanwalt Johannes von Rüden lehnt es grundsätzlich ab, die Anleihen nun "aus wichtigem Grund" zu kündigen. Nach der Stellung des Insolvenzantrages brächte ein solcher Schritt nichts mehr. So habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger nach § 5 SchVG auch für solche Gläubiger derselben Anleihe gleichermaßen verbindlich sind, die die Anleihe zuvor wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittenten außerordentlich gekündigt haben.

 Um die Interessen unserer Mandanten optimal vertreten zu können, kandidiert die Kooperation Werdermann| von Rüden PartG & WinterWotsch PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht für das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der KTG Agrar SE.

  

Weiterhin wurde die Schutzgemeinschaft KTG gegründet. Anleihegläubiger können sich dort kostenlos unter

 

www.schutzgemeinschaft-ktg.de

 

anmelden.

   

Unter der Webseite https://www.wvr-law.de/ktg-agrar-se-insolvenz bieten die Rechtsanwälte weitere Informationen und einen kostenlosen Newsletter an.

  

Kontakt

 

Schutzgemeinschaft KTG

c/o

Werdermann|von Rüden Rechtsanwälte

Leipziger Platz 9

10117 Berlin

Tel.: 030 200 590 770