Weitere Verurteilung der Lange Vermögensberatung GmbH nach Widerruf eines verbundenen Vertrages

Weitere Verurteilung der Lange Vermögensberatung GmbH nach Widerruf eines verbundenen Vertrages
08.07.2016310 Mal gelesen
Abermals fällt der Lange Vermögensberatung aus München eine Darlehensgewährung aus dem Jahre 2005 an einen ihrer Kunden auf die Füße:

Das Landgericht München verurteilte die Lange GmbH im Juni erneut zur Rückerstattung des durch den Anleger an die Fondsgesellschaft geleisteten Einlagebetrages abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen und zur Übernahme der Beteiligung. Damit erhält der dortige Kläger seine Einlage vollständig zurück und ist zukünftig nicht mehr den Risiken aus der Schiffsfondsbeteiligung ausgesetzt. Zudem stellte das Landgericht auch den Annahmeverzug der Lange GmbH fest, da diese sich bis zum Urteil beharrlich weigerte, die Beteiligung vom Kläger zu übernehmen.

Erst im Nachgang zu dem Urteil schlug Herr Lange dem dortigen Kläger vor, kulanter Weise auf die Einlegung einer Berufung zu verzichten, sollte sich der Kläger mit einer nur hälftigen Rückzahlung der ausgeurteilten Summe einverstanden erklären. Vor dem Hintergrund des rechtskräftigen Beschlusses des OLG München aus dem Vorverfahren trat der Kläger diesem freundlichen "Angebot" nicht näher.

Konkret ging es in diesem Verfahren um den BULKER FLOTTENFONDS Tranche 2005. Allerdings sind die Urteilsgründe auf jeden durch die Lange GmbH (teil-)fremdfinanzierten Fonds übertragbar, wenn der Darlehensvertrag bestimmte gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt. In diesem Verfahren war der Kredit durch den Kläger sogar bereits vor über zehn Jahren vollständig zurück gezahlt worden. Gleichwohl nahm das Gericht weder eine von der Lange GmbH angeführte Verwirkung, noch eine Rechtsmissbräuchlichkeit an.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/schiffsfonds

   

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