MS Conti Alexandrit im vorläufigen Insolvenzverfahren

MS Conti Alexandrit im vorläufigen Insolvenzverfahren
04.07.2016234 Mal gelesen
Auch langjährige Charterverträge sind keine Sicherheit für Schiffsfonds. Das bekommen die Anleger des Schiffsfonds MS Conti Alexandrit zu spüren. Die Fondsgesellschaft ist insolvent.

Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 173. Schifffahrts-GmbH Bulker KG MS Conti Alexandrit wurde am 30. Juni vom Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 56 IN 58/16).

Conti legte den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit im Jahr 2010 auf. Für die Anleger stellte sich positiv dar, dass das Fondsschiff für 12 Jahre fest verchartert sein sollte. Doch der Charterer war nach nur drei Jahren pleite. Damit dürften dann auch die Probleme für die MS Conti Alexandrit begonnen haben. Denn die Handelsschifffahrt hat sich nach wie vor nicht von ihrer schweren Krise erholt. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise zeigte sich, dass Überkapazitäten aufgebaut worden waren, was sich durch die sinkende Nachfrage rächte. Die nötigen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Zahlreiche Schiffsfonds gerieten dadurch in massive Schwierigkeiten und meldeten am Ende Insolvenz an. Anleger erlitten dabei hohe Verluste.

"Auch den Anlegern des Schiffsfonds MS Conti Alexandrit drohen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum vollständigen Verlust ihrer Einlage", befürchtet Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Allerdings können für die Anleger auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Ein entscheidender Faktor kann die Anlageberatung sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. "Im Jahr 2010 war schon klar, dass das nicht der Realität entspricht. Aber abgesehen davon, müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung ohnehin grundsätzlich auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden. Immerhin können sie ihre Einlage auch komplett verlieren. Wurden die Risiken nicht ausführlich dargestellt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Das gilt auch, wenn die Bank ihre teilweise hohen Vermittlungsprovisionen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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