Agrofinanz GmbH: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Agrofinanz GmbH: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden
07.06.2016228 Mal gelesen
Anleger der insolventen Agrofinanz GmbH müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 21. Juni 2016 anmelden. Nachdem die Gesellschaft Ende 2015 Insolvenz beantragt hatte, wurde das Hauptinsolvenzverfahren am Amtsgericht Kleve nun eröffnet (Az.: 32 IN 95/15).

Die Insolvenz der Agrofinanz GmbH hatte sich bereits abgezeichnet. Denn die Finanzaufsicht BaFin hatte der Gesellschaft die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger aufgegeben. Dazu war das Unternehmen offenbar nicht in der Lage und stellte Insolvenzantrag. Für die Anleger, die über die Agrofinanz GmbH in Palmöl oder Kakaoplantagen investieren konnten, erfüllen sich die Hoffnungen auf hohe Renditen nicht. Stattdessen drohen ihnen nun hohe Verluste.

Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden empfiehlt den Anlegern zunächst ihre Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. "Allerdings sind trotzdem Verluste zu befürchten. Denn die Insolvenzmasse reicht in der Regel nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen", so Rechtsanwalt Bernhardt. Nähere Details dazu wird es vielleicht schon bei der Gläubigerversammlung am 12. Juli geben.

Neben den Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu kann es mehrere Ansatzpunkte geben. Da die Agrofinanz GmbH ihr Einlagengeschäft offenbar ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat, könnten die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Haftung stehen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlegeberatung in Betracht kommt. "Die Anlageberater hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist das nicht geschehen, können auch hieraus Schadensersatzansprüche entstanden sein", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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