Atlantic MS Benedict Schulte insolvent: Möglichkeiten der Anleger

Atlantic MS Benedict Schulte insolvent: Möglichkeiten der Anleger
25.05.2016291 Mal gelesen
Die Gesellschaft des Schiffsfonds Atlantic MS Benedict Schulte ist insolvent. Nachdem Anfang Mai am Amtsgericht Lüneburg das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Az.: 47 IN 2/16), drohen den Anlegern hohe Verluste.

Das Emissionshaus Atlantic legte den Schiffsfonds im Jahr 2008 auf. Aufgrund einer vereinbarten Festcharter über fünf Jahre konnte sich der Fonds trotz der sich abzeichnenden globalen Finanzkrise zunächst gut behaupten. Als der Chartervertrag jedoch ausgelaufen war, machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar. Durch aufgebaute Überkapazitäten waren die Charterraten inzwischen gesunken, so dass auch die Gesellschaft der MS Atlantic Benedict Schulte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet. Letztlich ließ sich die Insolvenz wohl nicht mehr vermeiden.

Für die Anleger bedeutet die Pleite, dass ihnen hohe finanziellen Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen. "Gegen die zu befürchtenden Verluste können sich die Anleger allerdings wehren", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn möglicherweise können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. "Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig gar nicht oder nur unzureichend geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig auch als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber spekulative Geldanlagen und schon wegen des Totalverlust-Risikos nicht zur Altersvorsorge geeignet", erklärt Rechtsanwalt Kanz. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Forderungen können ebenso entstanden sein, wenn die Bank ihre teilweise sehr hohen Provisionen für die Vermittlung verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs aber offengelegt werden, damit der Anleger einen Eindruck vom Provisionsinteresse der Bank bekommt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Rechtsanwalt Simon Kanz

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