GEBAB MS Buxwind: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht

GEBAB MS Buxwind: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht
08.04.2016338 Mal gelesen
Der von der GEBAB Unternehmensgruppe aufgelegte Schiffsfonds MS Buxwind erfüllte die Erwartungen der Anleger nicht. Die Verjährung möglicher Ansprüche auf Schadensersatz droht in diesem Jahr.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit November 2006 konnten sich die Anleger mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind beteiligen. Wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt werden. Die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Prognosen zurück.

In Folge der Finanzkrise 2008 geriet auch der Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind in wirtschaftliche Schwierigkeiten. So wurde 2014 ein Umbau- und Betriebsfortführungskonzept beschlossen und die Anleger sollten frisches Kapital investieren. Ohne die Umsetzung des Sanierungskonzepts könne im Jahr 2016 die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen, hieß es. Im Falle einer Insolvenz droht den Anlegern nicht nur der Totalverlust der Einlage, sondern auch die Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Dazu können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Da sich die Anleger seit November 2006 an dem Schiffsfonds beteiligen konnten, ist zu beachten, dass schon bald mögliche Forderungen verjähren könnten, da die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist greift. Daher sollten Anleger, die ihre Forderungen geltend machen wollen, handeln.

Anspruchsgrundlage für mögliche Ansprüche auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Allerdings hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Risiken umfassend dargestellt werden müssen. Ein Beleg dafür, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulativ und in der Regel nicht zur Altersvorsorge geeignet sind, liefern die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren, bei denen die Anleger viel Geld verloren haben.

Die Banken hätten nicht nur über die Risiken, sondern auch über ihre Vermittlungsprovisionen informieren müssen. Diese sog. Kick-Backs liefern den Anlegern einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken, ehe sie sich für eine Beteiligung entscheiden. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/gebab-unternehmensgruppe.html