German Pellets GmbH: Auch Tochterunternehmen insolvent

German Pellets GmbH: Auch Tochterunternehmen insolvent
25.02.2016247 Mal gelesen
Die Pleite der German Pellets GmbH weitet sich aus. Inzwischen haben auch Tochterunternehmen des Brennstoffherstellers Insolvenz angemeldet. Noch schlimmer könnte die Anleger eine mögliche Insolvenz des mit German Pellets verbundenen US-Werks in Louisiana treffen.

Nicht nur die German Pellets GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Schwerin hat am 22. Februar auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die German Pellets Sachsen GmbH, die German Pellets Genussrechte GmbH, die German Pellets Beteiligungs GmbH sowie die German Pellets Supply GmbH & Co. KG eröffnet. Besonders die Pleite der German Pellets Genussrechte GmbH dürfte die Anleger treffen. Aus den Erlösen der Emission der Genussrechte wurden offenbar Darlehen vergeben. Ein Betrag von 44,9 Millionen Euro soll nach einem Bericht des Handelsblatts noch ausstehen. "Für die Inhaber der Genussrechte ist die Insolvenz noch bitterer als für die Anleihe-Anleger. Denn Forderungen aus Genussrechten werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Noch härter für die Anleger könnte aber die drohende Insolvenz eines mit der German Pellets GmbH verbundenen US-Werks in Louisiana werden, das sich in einem Schutzschirmverfahren befindet. In dieses Werk soll aus Deutschland ein dreistelliger Millionenbetrag geflossen sein, berichtet das Handelsblatt. Das Geld könnte verbrannt sein. Hinzu kommen auch noch Berichte, dass eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf veruntreuende Unterschlagung gegen verantwortliche Mitarbeiter der German Pellets GmbH bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist. Es soll um 27 Millionen Euro gehen.

Für die Anleger der German Pellets GmbH reiht sich eine schlechte Nachricht an die andere. Zumal die vorläufige Insolvenzverwalterin bisher kaum liquide Mittel bei der German Pellets GmbH gefunden hat. "Selbst wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, steigt angesichts dieser Entwicklung die Gefahr, dass für die Anleger nicht viel zu holen sein wird", befürchtet Rechtsanwältin Gaber. Allerdings können die Anleger noch weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Die Forderungen können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler / Berater richten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Rechtsanwalt Jessica Gaber

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