CG Crassus Germanum GmbH und CG Service & Verwaltung mbH insolvent!

 CG Crassus Germanum GmbH und CG Service & Verwaltung mbH insolvent!
22.02.2016183 Mal gelesen
In den vergangenen Jahren hat die CG-Group Photovoltaikanlagen an Privatanleger vertrieben. Es wurde mit Renditen von mehr als 7 % geworben. In den letzten Monaten sind vereinbarte Ausschüttungen ausgeblieben. Nunmehr haben Unternehmen der CG-Group Insolvenz angemeldet.

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist eingesetzt. Anleger bangen nun um ihr Geld. Vielfach haben sie die Photovoltaikanlagen mit Darlehen finanziert, die ihnen gleichzeitig mit der Kapitalanlage selbst vermittelt worden sind.

Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind Streitigkeiten der CG Crassus Germanum GmbH, der "Muttergesellschaft" im Hinblick auf eines von mehreren Photovoltaikprojekten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter teilt insoweit mit, dass eine Streitigkeit zwischen der Gesellschaft und der Verkäuferin des Projekts über die vollständige Erfüllung des Kaufvertrages und die Berechtigung zur Vereinnahme der Einspeisevergütung bestehe. Letztere wird der Gesellschaft aktuell vorenthalten. Zahlungen werden aktuell durch Nutzerin bei Gericht hinterlegt.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der bereits mehrere geschädigte Anleger vertritt, hat in diversen Gesprächen erfahren, dass Anleger nicht über diesen Umstand vor ihrer Anlageentscheidung informiert worden sind, obgleich diese Problematik schon seit Jahren bekannt war. Sie wurden trotz dieser Ungewissheit zu hohen Investitionen, vielfach darlehensfinanziert veranlasst.

Anlegern wurde die Kapitalanlage als absolut sicher und risikolos mit einer Verzinsung von mehr als 7 % p.a. angepriesen. Diese sei garantiert, da die Einspeisevergütung auch garantiert sei. Der Anleger erwirbt die Photovoltaikanlage von einem Unternehmen der CG-Group und vermietet diese an ein anderes Unternehmen der CG-Group. Die Verwaltung der Anlage erfolgt durch ein weiteres Unternehmen der CG-Group.

Zudem sollten Anleger ein Darlehen zum Zwecke des Erwerbs der Photovoltaikanlage abschließen. Dies sei angesichts der aktuellen günstigen Zinssituation besonders attraktiv. Auf das Risiko einer erhöhten Zinsbelastung nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindungsfrist wurde regelmäßig nicht hingewiesen, obgleich die Kapitalanlage eine Laufzeit von 20 Jahren betragen sollte und Darlehen nach 10 Jahren noch nicht getilgt sein würde. Die monatlichen Raten sollten mit den monatlichen Mieteinnahmen bedient werden. So sollte der Anleger keinerlei Geld einsetzen müssen. Dieses Konzept ist nun wie ein Kartenhaus zusammengestürzt.

Anderen Anlegern wurde angeraten bestehende Lebensversicherungsverträge vorzeitig zu kündigen bzw. zu verkaufen und den Erlös in die Photovoltaikanlage zu investieren. Diese müssen nun mit erheblichen Vermögensverlusten rechnen.

Betroffene Kunden der CG-Group sollten sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Hierbei geht es insbesondere um die Wahrung von Rechten in den laufenden Insolvenzverfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung, wodurch Anleger ggf. die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Schaden zu beschränken oder vollständig ersetzt zu erhalten.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.