Schadensersatz wegen Vermittlung Schifffonds „unter Freunden“

Schadensersatz wegen Vermittlung Schifffonds „unter Freunden“
04.02.2016138 Mal gelesen
Das Kammergericht Berlin hat unlängst mit Urteil vom 21.01.2016 - 4 U 63/13 – über eine interessante, aber nicht gänzlich unübliche Konstellation in der Vermittlung von Kapitalanlagen zu entscheiden.

Üblicherweise finden Beratungsgespräche zu Kapitalanlagen nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in den Wohnräumen des Anlegers oder in den Geschäftsräumen des Beraters statt.

In dem von der KSR betreuten Fall haben sich Bekannte zufällig in einer Stammkneipe getroffen und bei einem Bier über Fragen der Geldanlage gesprochen. Einer von beiden ist als Anlageberater tätig gewesen und hat auf Nachfrage seines Bekannten nach guten Kapitalanlagen eine Schifffondsanlage - MS Knock - empfohlen. Hierzu hat er nach eigenen Angaben einen Emissionsprospekt aus seinem KFZ geholt und dem Bekannten übergeben und in der Folge diesem weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Trotz der ungewöhnlichen Umstände der Anlageberatung hat das Kammergericht Berlin, anders als noch das Landgericht Berlin, zugunsten der von der KSR vertretenen Klägerin entschieden und den Abschluss eines Anlageberatungsvertrages sowie eine Verletzung von Beratungspflichten bejaht, da weder in dem Beratungsgespräch in der Stammkneipe mündlich auf ein Totalverlustrisiko bei einer geschlossenen Schiffsfondsanlage hingewiesen wurde, noch dieses Risiko in ausreichendem Maße in dem Emissionsprospekt beschrieben war. Der Anlageberater wurde zum Ersatz des eingetretenen Schadens verurteilt.

Das Totalverlustrisiko bei einer geschlossenen Fondsanlage ist neben anderen Umständen ein wesentlicher Aspekt, über den ein Anleger vor seiner Anlageentscheidung aufzuklären ist. Erfolgt eine ausreichende Aufklärung nicht, so kann der Anleger von dem Anlageberater Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten verlangen.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit weit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.