Insolvenzverfahren über Fidentum GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren über Fidentum GmbH eröffnet
21.12.2015199 Mal gelesen
Nur knappe zwei Wochen nach dem vorläufigen wurde am 17. Dezember das reguläre Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Fidentum GmbH am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15).

Eine ruhige Weihnachtszeit steht für die Anleger der Hamburger Fidentum GmbH nicht ins Haus. Das Emissionshaus ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 5. Februar 2015 beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Die Fidentum GmbH hatte verschiedene Fonds aufgelegt über die sich die Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG beteiligen konnten. Diese wiederum gewährten der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen.

"Die Fondsgesellschaften dürften von der Insolvenz des Emissionshauses Fidentum nicht unmittelbar betroffen sein. Allerdings können sie auch nicht auf Unterstützung aus dem Mutterhaus bauen. Zuletzt soll es bei Auszahlungen schon zu Schwierigkeiten gekommen sein. Insofern stellt sich die aktuelle Entwicklung für die Anleger beunruhigend dar", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Hinzu kommt, dass am 4. Dezember nicht nur die Fidentum GmbH Insolvenz anmeldete, sondern am gleichen Tag auch ein BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg erging. Darin ordnete die Finanzaufsicht die Rückabwicklung eines Teils des Geschäfts der Gesellschaft an. Die Anordnung bezieht sich auf die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien. Damit habe das Pfandhaus ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben, so die BaFin. Das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft muss nach dem Bescheid eingestellt, die Darlehensverträge unverzüglich abgewickelt werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nichts bestandskräftig.

Ob die Lombardium Hamburg über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen, muss sich zeigen. "Sollte es bei der Rückzahlung zu Schwierigkeiten kommen, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ehe sie am Ende auf finanziellen Verlusten sitzen bleiben", so Rechtsanwalt Bernhardt. So könne geprüft werden, ob eine fristlose Kündigung der Beteiligung möglich sei und ob und gegen wen ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Mandanten.

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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