Leontis Equity Fund Easy Select I und II GmbH & Co. KG insolvent – Schadensersatzansprüche für Anleger

Aktien Fonds Anlegerschutz
09.12.2015175 Mal gelesen
München, den 8. Dezember 2015: Wie nun bekannt wurde, wurde über das Vermögen der beiden geschlossenen Fonds Leontis Equity Fund Easy Select I und II GmbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren eröffnet (IN 184/15 und IN 186/15). Am 8. Oktober 2015 um 15:15 Uhr und 15:45 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt.

Bei den Lion Equity Fund Easy Select handelt es sich um geschlossene Fonds, die 70 - 80 % der Investitionssumme in Private Equity / Unternehmensbeteiligungen und 20 - 30 % in Immobilien investiert haben. Vertrieben wurde er insbesondere in den Jahren 2007 und 2008, u.a. auch durch die Südfinanz AG mit Sitz in Regensburg. Gegen diese Gesellschaft wurden bereits zahlreiche Klagen enttäuschter Anleger im Zusammenhang mit den Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds AG & Co. KGs eingereicht, das OLG Nürnberg hat die Südfinanz AG wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CSA Fonds rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt.

Auch, wenn eine Insolvenz des Fonds für die Anleger erhebliche Verluste, möglicherweise sogar einen Totalverlust bedeuten sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. "Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. "Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile erstreiten.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de; www.cllb-schiffsfonds.de