Volkswagen AG

Aktien Fonds Anlegerschutz
09.10.2015262 Mal gelesen
Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt geschädigte Kapitalanleger

Die Abgasmanipulation durch VW hat den Börsenwert des Unternehmens um mehrere Milliarden Euro reduziert. Nicht nur private, sondern auch institutionelle Kapitalanleger haben von einem Moment auf den nächsten erhebliche Vermögensverluste erlitten. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen können VW-Aktionäre die ab 21. September 2015 erlittenen Kursverluste als Schadensersatz gegenüber der Volkswagen AG geltend machen.

Anknüpfungspunkt für die Geltendmachung von Schadensersatz

Anknüpfungspunkt für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprü-chen ist in erster Linie das Unterlassen einer Ad-Hoc-Mitteilung darüber, dass ab Mai 2014 gegen Volkswagen wegen des Verdachts der Manipulation von Abgaswerten durch die US-Umweltbehörde EPA offizielle Untersuchungen eingeleitet wurde. Der Kanzlei Dr. Greger und Collegen liegt ein Schreiben der US-Behörde an Volkswagen vor, in dem von entsprechenden Ermittlungen und Untersuchungen ab Mai 2014 die Rede ist. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen um eine veröffentlichungspflich-tige Insiderinformation, die - wie der aktuelle Kurseinbruch bestätigt - geeignet ist, den Börsenpreis erheblich zu beeinflussen.

Wer kann Schadensersatzansprüche geltend machen?

Um Schadensersatzansprüche auf die unterlassene Ad-Hoc Mitteilung im Mai 2014 stützen zu können, ist es wichtig, dass der Anleger die VW-Wertpapiere zum einen nach Mai 2014 und vor 19. September 2015 erworben hat und die Wertpapiere zum 21. September 2015 noch im Depotbestand hatte. Dabei muss es sich nicht zwingend um VW-Aktien (Vorzugsaktien oder Stammaktien) handeln, sondern auch Inhabern von Zertifikaten, Optionsscheinen, Anleihen, . ist die Geltendmachung von Schadensersatz möglich. Wer seine VW-Wertpapiere schon vor Mai 2014 erworben hat, kann seine Schadensersatzansprü-che auf deliktische Anspruchsgrundlagen stützen und von VW den ihm entstandenen finanziellen Schaden fordern.

Nach Übersendung einer Kopie der Kauforder und einer eventuell bereits vorliegenden Verkaufsabrechnung erhalten geschädigte VW-Kapitalanleger von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen einen individuellen Vorschlag für die weitere Vorgehensweise und ein individuelles Kostenangebot für die anwaltliche Vertretung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Schadensersatzansprüche. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung würde von Seiten der Kanzlei auch die Deckungsanfrage übernommen werden.

VW-Aktionäre und Inhaber anderer VW-Wertpapiere, die zu diesem Thema kostenlose Informationen erhalten wollen und sich als Geschädigte in dem Verzeichnis der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits umfassende Erfahrung mit der Führung von Großverfahren hat, registrieren lassen möchten, können sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich anmelden:

https://www.dr-greger.de/aktuelles/volkswagen-ag