VW-Aktie - Anleger lassen Schadensersatzansprüche prüfen

VW-Aktie - Anleger lassen Schadensersatzansprüche prüfen
01.10.2015260 Mal gelesen
Durch enorme Kursverluste der VW-Aktie nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals sind Anlegern Verluste in Milliardenhöhe entstanden.

Abgas-Skandal - Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz ?

Die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) prüft, zu welchem Zeitpunkt Volkswagen eine Ad-hoc-Mitteilung über Ermittlungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA hätte veröffentlichen müssen. Die US-Umweltbehörde EPA ermittelt auch wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act". Damit drohen VW in den USA  Strafzahlungen von bis zu 18 Milliarden Dollar. Die Kosten für Rückrufaktionen, Sammelklagen in den USA und weitere Schadensersatzansprüche sind diesen Kosten hinzuzurechnen.

Erst am 22.09.2015 hat die Volkswagen AG darüber informiert, dass Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Diesel-Motoren aufgeklärt werden müssen. Nach Konzern-Angaben sind weltweit ca. 11 Millionen Fahrzeuge auffällig. Bei dem in diesen Fahrzeugen verwendeten Motortyp wurden Unterschiede zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt. Für das 3. Quartal 2015 wurden Rückstellungen von 6,5 Milliarden EURO angekündigt.

Am 20.09.2015 haben Volkswagen und die US-Behörden CARB und EPA darüber informiert, dass bei Abgastests an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns Manipulationen festgestellt worden sind und damit gegen amerikanische Umweltgesetze verstoßen worden ist. In einigen Fällen soll der der tatsächliche Ausstoß von Stickoxiden bis zu 40-mal höher gelegen haben als der Normwert diese vorgibt.

Würde sich der Verdacht einer verspäteten Ad-hoc-Mitteilung bewahrheiten, liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor.Hätte die Volkswagen AG unterlassen, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, ist Sie gem. §37b WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) gegenüber VW-Aktionären zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Aktien nach der Unterlassung erworben wurden und die Aktien bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch gehalten wurden.

Insiderinformation, sind nach §13 I 1 WpHG konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, deren Eintreten hinreichend wahrscheinlich ist. Entsprechend §13 I 3 WpHG sind nur Gerüchte ausgeschlossen.Die Informationen zum VW-Skandal haben den Aktienkurs der Volkswagen AG erheblich beeinflusst und müssen daher unverzüglich durch das Unternehmen veröffentlicht werden.

Sollte die Volkswagen AG ad-hoc-publizitätspflichtige Insiderinformationen gar nicht, verspätet, unrichtig oder unvollständig veröffentlicht haben, drohen zudem Bußgelder von bis zu 1 Million Euro.

Welche VW-Aktien sind betroffen ?

Alle Aktionäre von Vorzugs- oder Stammaktien der Volkswagen AG, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung am 20. September 2015 Inhaber einer Vorzugs- oder Stammaktie von VW waren, sollten jetzt Ihre  Schadensersatzansprüche jetzt prüfen lassen.

Alle Aktionäre, die nach dem Unterlassen der Informationspflicht VW-Aktien  und  vor dem Bekanntwerden der publizitätspflichtigen Insidertatsache erworben haben und bei Veröffentlichung noch Inhaber waren, können sich auf die Schadensersatzvorschrift des §37b WpHG berufen.

Aktionäre, die ihre VW-Aktien bereits vor Mai 2014 erworben haben, kommen weitere Anspruchsgrundlagen in Frage.Ein Unterlassen einer Ad-hoc-Mitteilung kann die guten Sitten i.S.d. §826 BGB verletzen. 

Der BGH (Bundesgerichtshof) hält hierzu eine unlautere Beeinflussung des Publikums durch ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten für erforderlich. Eine deliktische Haftung eines Organmitglieds wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung kann also bei einer für ihn offensichtlichen Ad-hoc-Mitteilungspflicht in Betracht kommen.

Höhe des Schadens

Bei der Berechnung des Kursdifferenzschadens wird ein Vergleich zwischen Kauf und Verkaufspreis mit dem hypothetischen Kursverlauf herangezogen.In einem ersten Schritt erfolgt die Festlegung eines geeigneten Beobachtungszeitraums zwischen dem ersten Bekanntwerden und der vollständigen Aufnahme der Information durch den Markt.Im zweiten Schritt ist die Bereinigung der Kursveränderung von allgemeinen Marktrisiken vorzunehmen, die zum Nachteil des Aktionärs wirken.

Die Beweislast liegt läge hier bei der Volkswagen AG als Emittenten (§ 287 ZPO).Die berechnete Kursabweichung ist dann in einen relativen Wert umzuwandeln und anschließend auf den Transaktionspreis anzuwenden. Die genaue Höhe des Schadens lässt sich noch nicht exakt angeben werden, kann aber anhand der bereits bekannt gewordenen und von Volkswagen zugegebenen Handlungen bzw. Unterlassungen geschätzt werden. Nach einer vorläufigen Berechnung liegt der mögliche Schaden bei ca. 60,00 EURO je Aktie.

Relativ kurze Verjährungsfristen im Wertpapierrecht

Die Ansprüche verjähren gemäß §§ 37b IV, 37c IV WpHG ein Jahr nach Kenntniserlangung der Fehlerhaftigkeit durch den Anleger, spätestens jedoch nach drei Jahren seit dem Fehlverhalten. Beweispflichtig ist im Zweifel der Emittent der Aktien.

Rechtliche Möglichkeiten für Aktionäre

Neben außergerichtlichen Verhandlungen und einer Klage kommt ein Schiedsverfahren in Frage. Allerdings hängt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren von zukünftigen Verhalten der Volkswagen AG ab.

Anleger können gegebenenfalls nicht nur den Kursdifferenzschaden geltend machen, sondern auch eine komplette Rückgängigmachung fordern. Es kann der gezahlte Kaufpreis zurückgefordert werden.

"Sammelklage" und Kapitalanleger-Musterverfahren

Sammelklagen in der Form der class action sind nach deutschem Recht nicht zulässig. Mit einem gerichtlichen Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) hat der Gesetzgeber aber die Möglichkeit geschaffen, Musterverfahren zu führen, die Musterprozessen in den USA gleichen.

Ein Verfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahren kann dann eröffnet werden, wenn mindestens 10 Anträge in 10 Verfahren gestellt werden, denen ein ähnlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Sammelklage im eigentlichen Sinn und das Verfahren ist relativ kompliziert.

Zu den schwerwiegenden Nachteilen des Kapitalanleger-Musterverfahrens gehört, dass Verfahrensbeteiligten aus dem Vergleich austreten können, wenn sie nicht mit einem Vergleich einverstanden sind, der bei einer Zustimmung von 70% geschlossen werden kann. Damit sind nicht mehr alle Verfahrensbeteiligten an den Musterentscheid oder den Vergleich gebunden.

Fonds und Zertifikate, die auf VW-Aktien basieren

Ansprüche können grundsätzlich geltend gemacht werden. Allerdings sind hier die genauen Vertragsbedingungen und die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse maßgebend.

Rechtsschutzversicherung

Im Rahmen einer Beauftragung übernimmt die Anwaltskanzlei Herfurtner die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn Kapitalanlagegeschäfte nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Die Anwaltskanzlei Herfurtner bietet die Prüfung Ihrer Ansprüche an.