VW-Abgasaffäre: Schadensersatz für Inhaber von Zertifikate und anderen Derivaten?

VW-Abgasaffäre: Schadensersatz für Inhaber von Zertifikate und anderen Derivaten?
30.09.2015139 Mal gelesen
Die Abgasaffäre belastet den Kurs der VW-Aktie schwer. Für Inhaber von Zertifikaten und anderen Derivaten kann dies erhebliche Folgen haben. Die Frage, ob betroffene Anleger Schadensersatz fordern können, hat aber viele Antworten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Bereits die zweite Woche steht die Abgasaffäre des VW-Konzerns im Fokus der Öffentlichkeit. Und unentwegt kommen neue Details ans Licht. Der Kurs der Volkswagen-Aktie wurde kräftig in Mitleidenschaft gezogen - zeitweise notierten die Papiere im zweitstelligen Bereich. Die Aktionäre können auf eine Kursverbesserung hoffen. Für Zertifikate-Inhaber kann der erhebliche Kurssturz für bereits zu greifbaren Verlusten geführt haben. Etwa wenn ein Zertifikat die Barriere durchbrochen hat und deshalb ausgeknockt wurde. Wenn Anlegern Verluste entstanden sind, dann sind möglich Schadensersatzansprüche interessant.

 

Bei den Zertifikaten müssen hierfür allerdings komplexe Ansatzpunkte verfolgt werden. Denn die Herausgeber der Zertifikate sind nicht mit dem VW-Konzern identisch. Allerdings stellt sich wegen der immer drastischer werdenden Vorwürfe die Frage, ob ggf. gegen den VW-Konzern selbst Ansprüche bestehen. Immerhin dringen immer mehr Details ans Tageslicht, nach denen die manipulierende Software bei dem Dieselmotor bereits seit langer Zeit verwendet wurde und dass bereits vor Jahren konzernintern kritisch nachgefragt worden sei.

 

Dies nährt die Annahme, dass der VW-Konzern den kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten wohl lange Zeit nicht pflichtgemäß nachgekommen ist. Deswegen könnten u. U. auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem VW-Konzern selbst im Raum stehen. Insgesamt lässt sich wegen der noch längst nicht abgeschlossenen Abgasaffäre und der vielen unterschiedlichen Zertifkate auf VW-Aktien nur nach einer fachanwaltlichen Prüfung des Einzelfalls belastbar beantworten, ob betroffene Zertifikate-Inhaber Schadensersatz fordern können oder nicht.

 

Interessierte und betroffene Zertifikateinhaber können sich vormerken lassen

 

Für Anleger, deren Zertifikat auf Stichtagsbewertungen beruht, kommt es vor allem auf die weitere Kursentwicklung an. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet interessierten und betroffenen Anleger an, sich auf eine Anlegerliste setzen zu lassen.

 

Weitere Informationen rund um die VW-Abgasaffäre und die für Aktionäre, Anleger und Autokäufer damit verbundenen Rechtsfragen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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