Wann können Aktionäre, die Volkswagen-Aktien in ihrem Depot haben, Schadensersatz fordern? Derzeit ist für die betroffenen Aktionäre insbesondere Schadensersatz wegen unterlassene bzw. nicht rechtzeitige Information der Kapitalmärkte ein interessanter Ansatzpunkt. Denn der VW-Konzern könnte über Jahre hinweg seinen kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichte nicht nachgekommen sein. Wie den sich mittlerweile mehrenden Presseberichten entnehmen lässt, soll bereits 2011 - vielleicht auch schon im Jahr 2007 - konzernintern die Eingriffe bekannt gewesen sein sollen.
Dieses lange Schweigen des VW-Konzerns wird mit großer Wahrscheinlichkeit Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Denn börsennotierte Unternehmen sind nach deutschem Recht gesetzlich verpflichtet, Insiderinformationen, die sie selbst betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Reagiert ein Unternehmen nicht rechtzeitig, zieht dies Schadensersatzansprüche der betroffenen Aktionäre nach sich.
Welche Aktionäre können nun Schadensersatz fordern? Derzeit entwickelt sich die Sachlage noch so rasant weiter, dass sich noch nicht absehen lässt, ab welchem Stichtag die Mitteilungspflichten verletzt wurden. Zudem gibt es auch noch Verjährungsvorschriften, die beachtet werden müssen.
Betroffene Aktionäre können sich vormerken lassen
Der Skandal rund um die Abgasmanipulationen von VW wird sich wohl noch weiterentwickelt und weitere Kreise ziehen. Da derzeit sich noch nicht jeder betroffene Aktionäre festlegen möchte, ob Schadensersatz geltend gemacht werden soll, bieten wir Aktionären an, sich vormerken zu lassen.
Weitere Informationen befinden sich auf der Kanzleihomepage auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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