Interessengemeinschaft Aktionäre der Volkswagen AG – Schadensersatz für VW Aktien

Interessengemeinschaft Aktionäre der Volkswagen AG – Schadensersatz für VW Aktien
28.09.2015182 Mal gelesen
Informationen zu Schadensersatzansprüchen - Schaden durch Kursverlust - Interessengemeinschaft für VW Aktionäre - Kostenlose und unverbindliche Registrierung

Viele Aktionäre der Volkswagen AG (Aktien WKN 766400 und Vorzugsaktien WKN 766403) melden sich bei der Kanzlei ARES Rechtsanwälte wegen erlittener Kursverluste durch den Kurssturz der erworbenen Aktien nach Bekanntwerden von Manipulationen an Dieselfahrzeugen durch die Volkswagen AG.

Betroffene Aktionäre können sich unverbindlich und kostenlos für die von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte gegründete Interessengemeinschaft der Aktionäre der Volkswagen AG ("IG VW") registrieren, um Informationen zur möglichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erhalten.

Zum Fall:

Im Zusammenhang mit der Abgasaffäre von Dieselfahrzeugen der Volkswagen AG hat der Autohersteller aus Wolfsburg mittlerweile eingeräumt, durch Software die Abgasmessungen beeinflusst zu haben. Nach aktuellen Angaben sollen bis zu 11 Millionen Fahrzeuge betroffen sein. Auch Fahrzeuge der Marke Audi sollen betroffen sein. Schon seit 2011 soll im Hause Volkswagen Kenntnis von den nun öffentlich gewordenen Manipulationen vorgelegen haben. Presseberichten zufolge soll ein VW-Techniker seinen Vorgesetzten über die Abgasmanipulationen informiert haben. Die Aktionäre informierte die Volkswagen AG zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht. Nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte hätte die Volkswagen AG jedoch den Kapitalmarkt unverzüglich über die Manipulationen informieren müssen.

Ansprüche der Aktionäre:

Wegen dieser unterbliebenen Information kommen Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen erlittener Kursverluste infolge beeinflusster Abgasmesswertverfahren für Dieselfahrzeuge in Frage. Anleger, die Aktien der Volkswagen AG in Kenntnis der nicht veröffentlichten Informationen nicht erworben hätte, können den Erwerb der Aktien rückabwickeln oder den durch den Kursverlust erlittenen Differenzschaden verlangen.

Es besteht die Möglichkeit, Ansprüche gerichtlich gegebenenfalls im Rahmen einer Sammelklage bzw. in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz geltend zu machen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte bereiten aktuell die Geltendmachung von Ansprüchen vor.

Registrierung Interessengemeinschaft:

Aktionäre können sich für weitere Informationen unverbindlich und kostenfrei bei der "IG VW" registrieren.

Download Registrierungsformular Interessengemeinschaft

Weitere Informationen unter:

http://ares-recht.de/volkswagen-ag-schadenersatz-aktionaere/

http://ares-recht.de/volkswagen-abgasskandal-anmeldung-musterverfahren-sammelklage/

Für Anleger mit einer Rechtsschutzversicherung bietet ARES Rechtsanwälte an, eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung zu stellen. Für alle weiteren Fragen zur Durchsetzung eigener Ansprüche stehen Ihnen außerdem die ARES Rechtsanwälte zur Verfügung.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Kapitalanlegern und Bankkunden.

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