Mängel am Bau, fehlende Einnahmen und Streitigkeiten

Mängel am Bau, fehlende Einnahmen und Streitigkeiten
20.08.2015172 Mal gelesen
Der Versuch der Hannover Leasing, der negativen Entwicklung des geschlossenen Immobilienfonds Wachstumswerte III gegenzusteuern.

Für viele Anleger des Fonds "Hannover Leasing Wachstumswerte III  GmbH & Co. KG" (HL 193) war es eine harte Lektion.  Sie mussten feststellen, dass die Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds bei weitem nicht die gehoffte Sicherheit bietet. Stattdessen ist das zentrale Investitionsobjekt des Immobilienfonds, der Bürokomplex "An der Drosbach" im neu geschaffenen Viertel Luxemburgs Cloche d'Or von Beginn an mit Problemen behaftet. Nach Jahren der Unklarheiten heißt es nun: Durch Umstrukturierungen wolle man "dem Ziel, endlich wieder Auszahlungen an die Gesellschafter vornehmen zu können", ein "erhebliches Stück" näherkommen, heißt es in einem Brief der Hannover Leasing an die Gesellschafter vom Januar 2015.
Weniger Mieter, weniger Einnahmen
2009 erwarb ein Unternehmen, an dem die Fondsgesellschaft beteiligt ist, den Bürokomplex in der  Stadt Luxemburg. Da der Kaufpreis der Immobilie abhängig vom Vermietungserfolg war und der ursprüngliche Kaufpreis gemindert wurde, erhielten die Anleger 4 % ihres eingezahlten Geldes zurück - was im Umkehrschluss heißt, dass die Immobilie zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend vermietet war.
Ein Jahr später wurde im Protokoll der Gesellschafterversammlung mitgeteilt, dass es im Objekt Streit um den außen liegenden Sonnenschutz gäbe und gegebenenfalls ein Schiedsgutachten eingeholt werden müsse. Zudem gebe es einen Rechtsstreit mit der Stadt Luxemburg über 1200 ungenehmigte Stellplätze im Innern des Bürokomplexes.
Im Rechenschaftsbericht 2011 war dann nicht nur die Rede vom mangelhaften Sonnenschutz, sondern auch von gutachterlich bescheinigten und erheblichen Mängeln an der Fassade und von Mängeln an Fenstern und Türen. Es gebe zudem verschiedene Rechtsstreitigkeiten, zum einen wegen der Stellplätze, aber auch wegen Mietzahlungen, Mietsicherheiten und Garantien. Direkt betroffen und abhängig von diesen Streitigkeiten: die zukünftigen Ausschüttungen. Die Anleger wurden beschwichtigt mit dem Hinweis, dass die Objektgesellschaft intensiv "hinsichtlich der nachhaltigen Wiederaufnahme der Mietzahlungen sowie der Neustrukturierung der Sicherheiten" verhandele.
Querelen nach Jahren ungelöst
2 Jahre lang warteten die Anleger auf gute Nachrichten. Stattdessen gab es noch 2013 keine abschließende Ergebnisse bezüglich der Mängel. Das Verwaltungsgericht Luxemburg lehnte die bis dahin noch nicht genehmigten 550 Innenstellparkplätze ab. Erneut hieß es: Die Rechtsstreitigkeiten in Sachen Mieten und Garantien sollten durch Umstrukturierung der Sicherheiten und den Erhalt von Liquidität auf Verkäuferseite erledigt werden.
Weitere 2 Jahre später, im Januar 2015, kündigte die Hannover Leasing an, dass die Gremien der finanzierenden Banken in Kürze entscheiden würden über die Neustrukturierung der Mietsicherheiten und über eine Einigung mit dem Bankenkonsortium hinsichtlich der strittigen Themen wie die Einhaltung der vertraglich bindende Zusicherungen des Kreditnehmers (Covenants) und die Verwendung der Liquidität. Die Gremien machten ihre Zustimmung abhängig von der Leistung einer Sonderzahlung in Höhe von 20 Millionen € durch die Objektgesellschaft. Dieser Sonderzahlung stimmten die Gesellschafter wenige Wochen später zu, so dass auch die Genehmigungsanträge vom Bankenkonsortium durchgewunken wurden. Nun werde man auch im Laufe des Jahres die Wiederaufnahme von Auszahlung an die Anleger für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 sowie teils 2011 vornehmen können, hieß es von der Hannover Leasing.
Auswege aus dem Problemfonds
Ob dies eine glückliche Wendung dieser Geschichte ist, wird die Zeit zeigen. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass die Beteiligung an einer GmbH und Co. KG im schlimmsten Fall im Totalverlust des eingebrachten Kapitals enden kann, zum Beispiel wenn ihre Liquidität durch Insolvenz oder bei langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen gefährdet ist.
Wenn Sie als Anleger über diese Risiken nicht oder nicht vollständig aufgeklärt wurden, prüfen wir gerne, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz erheben können. Ebenfalls ist zu prüfen, ob Sie von Ihrem Finanzberater oder Anlagenvermittler ausreichend über an die beratende Bank geflossenen Provisionen aufgeklärt worden oder ob der Emissionsprospekt fehlerhafte Angaben enthält, die Schadensersatzansprüche begründen können. Trifft eine oder mehrere dieser Beratungsfehler zu, gibt es Chancen, aus der Fondsanlage schadlos auszusteigen - bestenfalls unter Beteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns an - als Spezialkanzlei  mit insgesamt 7 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir betroffenen Anlegern für eine rechtliche Überprüfung der damaligen Anlageberatung gerne zu Verfügung.