Infinus: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage – Auswirkungen im Insolvenzverfahren

Infinus: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage – Auswirkungen im Insolvenzverfahren
10.07.2015221 Mal gelesen
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 07.07.2015 gegen Herrn Jörg Biehl und fünf weitere leitende Verantwortliche der Firmengruppe Infinus unter der Konzernmutter Future Business KG a. A. Anklage beim Landgericht Dresden erhoben. Der Vorwurf der Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ca. 22.000 Anleger mit Investitionen in Höhe von EUR 312 betroffen sind.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am 07.07.2015 gegen Herrn Jörg Biehl und fünf weitere leitende Verantwortliche der Firmengruppe Infinus unter der Konzernmutter Future Business KG a. A.Anklage beim Landgericht Dresden erhoben. Der Vorwurf der Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ca. 22.000 Anleger mit Investitionen in Höhe von EUR 312 betroffen sind.


Die Infinus-Gruppe investierte in den Ankauf und die Verwertung von "gebrauchten" Lebensversicherungen sowie in Immobilien, Edelmetalle sowie Beteiligungen. Das Kapital hierfür stammte aus der Emission von Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen. Die mit diesen Kapitalanlagen zugesagten Renditen konnten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden mit den Investitionen nicht erzielt werden, so dass die Firmengruppe laut Anklage dazu übergegangen sein soll, Scheingewinne auszuweisen und Renditen aus dem Kapital von Neuanlegern auszuzahlen. Diese Umstände sollen den Verantwortlichen der Future Business KG a. A. und der Infinus-Gruppe spätestens zu Beginn des Jahres 2011 vollumfänglich bekannt gewesen sein. Sie sollen die Anleger seitdem betrügerisch geschädigt haben. Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum Beginn der Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft am 05.11.2013 sollen laut Anklage rund 40.000 Anleger ca. EUR 1,3 Mrd. in verschiedene Anlagen der Infinus-Gruppe investiert haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen jedoch nicht auf alle emittierten Kapitalanlagen erstreckt. Sie geht allerdings davon aus, dass über die 22.000 ermittelten Geschädigten hinaus weitere 18.000 Anleger betrügerisch geschädigt sein könnten. Dies lässt sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Dresden auch nicht für die weiteren 14.000 Anleger ausschließen, die seit dem Jahr 2001 bis Ende 2010 bei der Infinus-Gruppe weitere ca. EUR 800 Mio. investierten.
Im Rahmen der Ermittlungen ist sowohl Vermögen der Gesellschaften der Infinus-Gruppe sowie Vermögen der Angeklagten beschlagnahmt worden, welches den Gesellschaften zur Verteilung an die Anleger und Gläubiger im Insolvenzverfahren zugeführt worden ist. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um Vermögenswerte in Höhe von EUR 81,3 Mio. ohne Grundstücksvermögen.

Auswirkungen im Insolvenzverfahren


Mit der Erhebung der Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden wird deutlich, dass diese von einer hinreichenden Beweislage für die Tatvorwürfe ausgeht. Damit besteht auch eine Grundlage für Anleger, ihre Rechtsposition im Insolvenzverfahren zu optimieren. Insbesondere Anleger, denen aufgrund eines Nachrangs droht, bei der Verteilung des in der Insolvenz zu verteilenden Vermögens leer auszugehen, sollten in Betracht ziehen, aufgrund der staatsanwaltlichen Erkenntnisse Schadenersatzansprüche auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage gegen den jeweiligen Vertragspartner beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dies gilt insbesondere für Anleger, bei denen ein Nachrang gegenüber sonstigen Insolvenzgläubigern vereinbart ist oder die Wirksamkeit der Nachrangvereinbarung strittig ist.