Neue Details über das Insolvenzverfahren der MBB Clean Energy AG

Neue Details über das Insolvenzverfahren der MBB Clean Energy AG
07.07.2015248 Mal gelesen
Die MBB Clean Energy AG selbst hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Nachdem der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Ende letzter Woche aus laufenden Verfahren bekannt geworden ist, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, kommen nun immer mehr Details ans Licht. Aus dem aktuellen Beschluss des Insolvenzgerichts vom 06.07.2015, Az. 1508 IN 1912/15, geht hervor, dass die Schuldnerin selbst den Antrag gestellt hat.

Offensichtlich ist es dem neuen Vorstand nun gelungen, etwas Licht ins Dunkel der finanziellen Situation des Unternehmens zu bringen. Gleichzeitig blieb dabei wohl nur ein Ausweg: die Insolvenz. Schon seit längerem kursierten die Gerüchte über eine mögliche finanzielle Schieflage des Unternehmens, das aufgrund einer missglückten Anleihe-Emission in die Schlagzeilen geraten war. Hintergrund ist eine unwirksame Globalurkunde. Doch im Zusammenhang mit der Anleihe-Emission sind auch verschiedene Meldungen aufgetaucht, die jeweils ein unterschiedliches Platzierungsergebnis meldeten. Unklar ist also auch, wie viel Kapital das Unternehmen über die Anleihe überhaupt eingesammelt hat. Dies zu klären, wird nun Aufgabe des Insolvenzverwalters sein.

Mit dem Beschluss vom gestrigen Tage wurde außerdem die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Klaus E. Breithaupt, München, bestellt. Überdies hat das Gericht bestimmt, dass Verfügungen der MBB Clean Energy AG einschließlich der Einziehung von Außenständen nur noch mit dessen Zustimmung wirksam sind.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, empfiehlt geschädigten MBB-Anleihegläubigern, nicht kampflos aufzugeben. In jedem Fall sollten sie ihre Forderungen im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Tabelle anmelden, um sicherzustellen, dass diese auch berücksichtigt werden. Anleihegläubiger , die sich bereits auf der Internetseite

www.dr-greger.de/aktuelles/mbb-clean-energy-ag/geschaedigten-pool

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