Hansa Hamburg Shipping MT Wappen von Bremen: AG Niebüll eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Hansa Hamburg Shipping MT Wappen von Bremen: AG Niebüll eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren
11.06.2015184 Mal gelesen
Den Anlegern des Schiffsfonds MT Wappen von Bremen erging es im Juni wie den Anlegern etlicher weiterer Hansa Hamburg Shipping-Schiffsbeteiligungen: Sie mussten erfahren, dass Schiffsfonds von einer Insolvenzwelle erfasst wurde.

Der 2003 aufgelegte Schiffsfonds MT Wappen von Bremen gehört auch zu den betroffenen Fonds. Über das Vermögen der Fondsgesellschaft wurde am 02.06.2015 vom Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 5 IN 47/15).

 

Welche Konsequenzen hat dies für die Anleger? Derzeit (Stand Juni 2015) befindet sich die die Schiffsgesellschaft Wappen von Bremen mbH & Co. KG noch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Denn das Insolvenzgericht nach dem Einreichen des Antrags, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Wird das "eigentliche" Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet, dann müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie in einem Insolvenzverfahren ihre Geldansprüche nur noch nach den Regeln der Insolvenzordnung einfordern können. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Angemeldete Ansprüche werden entsprechend der Quote befriedigt - wie hoch die Quote sein wird, kann sich erst im Lauf eines Insolvenzverfahrens herauskristallisieren. Auf besondere Schnelligkeit kommt nicht an - wird eine Forderung nicht angemeldet, dann wird dies auch nicht berücksichtigt. Bei der Forderungsanmeldung sollten Anleger allerdings bedenken, dass es oft mehrere Möglichkeiten gibt, um eine Forderung zu begründen. Die Insolvenzordnung unterscheidet nämlich zwischen vor- und nachrangigen Forderungen.

 

Doch nicht nur die Anleger können Forderungen geltend machen - der Insolvenzverwalter hat in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die Anleger zu wenden und von diesen Geld zu fordern. Er kann beispielsweise erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitaleinlage an der Schiffsgesellschaft MT Wappen von Bremen mbH & Co. KG wegen Entnahmen nicht vollständig "aufgefüllt". Allerdings ist nicht jede Ausschüttung eine Entnahme, sodass entsprechenden Forderungen daher auch nicht immer gerechtfertigt sind.

 

Natürlich sind dies nur einige Facetten eines Insolvenzverfahrens und das Insolvenzverfahren kann flexibel gestaltet werden, sodass auch deshalb Unsicherheiten bei Betroffenen entstehen können. Sind Anleger des Schiffsfonds MT Wappen von Bremen sich unsicher, wie sie sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen.


 

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds.eu/

und http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle-bank-und-kapitalmarktrecht

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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