Geschlossene Immobilien-Fonds:

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10.06.2015191 Mal gelesen
OLG Hamburg verurteilt LogisFonds I AG erneut zur Zahlung von Schadensersatz

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit einem aktuellen Urteil vom 05.06.2015 erneut einer von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anlegerin der LogisFonds I AG (der früheren Garbe Logimac AG) Schadensersatz zugesprochen, da sie vor ihrem Beitritt nicht richtig aufgeklärt wurde. Das Oberlandesgericht hob die klageabweisende Entscheidung der ersten Instanz auf und sprach der Anlegerin einen Betrag von über 46.000,- EUR zu.

"Ein weiterer Erfolg für alle Anleger von geschlossenen Immobilienfonds und der Beweis dafür, dass sich Geduld und Beharrlichkeit oftmals auszahlen. Nachdem das Landgericht die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, haben wir und unsere Mandantin nicht aufgegeben, sondern Berufung eingelegt - wie sich jetzt zeigt, zu Recht", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Dr. Stephan Greger. "Der lange Kampf für das Recht unserer Mandantin hat sich gelohnt."

Das Gericht folgte ein weiteres Mal den Argumenten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen und verurteilte die LogisFonds I AG dazu, der Anlegerin das eingelegte Geld samt Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zurückzuzahlen. Es entschied, dass die Anlegerin nicht richtig aufgeklärt wurde, bevor sie die Beteiligung zeichnete und, dass sie deswegen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Fondsgesellschaft habe.

"Wer auch meint, vor seinem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds nicht zutreffend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein, sollte schnell seine Ansprüche prüfen lassen. Auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anlage drohen Schadensersatzansprüche zu verjähren. Betroffene Anleger sollten daher jetzt tätig werden und sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden", warnt Dr. jur. Stephan Greger, Inhaber der Kanzlei Dr. Greger & Collegen. "Mit einer Klage kann die Verjährung gehemmt werden." Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen und ist in der Lage, auch kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Verjährung zu hemmen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.