Canada Gold Trust Fonds I: Anleger sollten Ausschüttungen teilweise zurückzahlen – Schadensersatzansprüche

Canada Gold Trust Fonds I: Anleger sollten Ausschüttungen teilweise zurückzahlen – Schadensersatzansprüche
09.04.2015238 Mal gelesen
Die Anleger des Canada Gold Trust Fonds I (CGT I) kommen nicht zur Ruhe. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen sollen sie 30 Prozent ihrer Ausschüttungen bis zum 1. Mai 2015 zurückzahlen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftliche Schieflage bei den Canada Gold Trust Fonds (CGT) ist nicht neu. Mit den Anlegergeldern sollten Darlehen an die Henning Gold Mines Inc. (HGM) gegeben und dann in den Goldabbau in Kanada investiert werden. Allerdings sind die Gelder zumindest teilweise wohl erst gar nicht in den Goldminen angekommen, wie auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung Ende Februar klar wurde. Die Gelder sollen auch an andere Firmen und in den Vertrieb geflossen sein. Die Folge: Es wurde deutlich weniger Geld abgebaut als geplant und die CGT-Fonds sind entsprechend in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Bei der Gesellschafterversammlung wurde von der drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Fonds berichtet.

Um die Insolvenz zu vermeiden und die Sanierungsmaßnahmen zu forcieren, wurde bei der Gesellschafterversammlung u.a. eine neue Komplementärin bestellt. Doch auch die Anleger sollen nun offenbar zur Kasse gebeten werden. Die Anleger des CGT I werden derzeit aufgefordert, 30 Prozent ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, um die Sanierung zu unterstützen. Ob diese dann aber nachhaltig gelingt, ist ungewiss. Um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann zunächst prüfen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt rechtmäßig ist. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies ausdrücklich und auch für den Laien verständlich im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

Darüber hinaus können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Derzeit werden Gutachten erstellt, um den Verbleib der Anlegergelder zu klären. Diese könnten dann möglicherweise die Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen HGM sein. Darüber hinaus können aber auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html