Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen in Schweizer Franken

Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen in Schweizer Franken
18.02.2015252 Mal gelesen
Beendigung von Schweizer Franken-Krediten durch Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung - Möglichkeiten für Darlehensnehmer zur Rückabwicklung des Vertrages

Mitte Januar 2015 entschied die Schweizerische Nationalbank, für viele überraschend, die Koppelung des Schweizer Franken an den Euro aufzuheben. Für viele deutsche Darlehensnehmer, die sich mit einem Darlehen in der Währung des Schweizer Franken dem Traum von der eigenen Immobilie erfüllt haben, bedeutet diese Entscheidung eine empfindliche finanzielle Mehrbelastung. Um rund 20% dürfte die Darlehenslast gestiegen sein, zusätzlich steigen die Zinsen. Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank sind deutsche Kreditnehmer mit einer Summe von insgesamt 7,2 Milliarden Euro betroffen.

Neben Darlehen von Städten, Gemeinden und Kommunen sind insbesondere private Immobiliendarlehen betroffen. Oftmals empfahlen Berater von Banken und Sparkassen die Franken-Kredite wegen des günstigeren Zinsniveaus. Dass sich der Wechselkurs in der Zukunft kurzfristig so erheblich verschlechtern könnte, wurde noch vor einigen Jahren als Risiko kaum ernsthaft in Betracht gezogen.

Trotz aktuell leichter Erholung des Franken-Wechselkurses nach dem anfänglichen Sturz Mitte Januar auf unter einen Euro sind die zunächst als günstig bewerteten Franken-Immobiliarkredite für viele zu einer hohen Belastung geworden.

Ausstieg aus dem Darlehensvertrag durch Widerruf

Darlehensnehmer sollten ihre Darlehensverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf eine möglicherweise fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen lassen. Sollte der Darlehensnehmer aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nur unzureichend über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein, kann er unter Umständen noch heute den Widerruf des Darlehensvertrages erklären und sich damit von dem Vertrag lösen. Er schuldet nach einem Widerruf insbesondere keine Vorfälligkeitsentschädigung, sondern hat vielmehr noch Ansprüche gegen die Bank auf Nutzungsersatz für bislang bezahlte Raten. Das aktuelle Zinsniveau erlaubt darüber hinaus im Regelfall eine zinsgünstige Umschuldung. Nach statistischen Erhebungen von Verbraucherzentralen sind bis zu 80% der in Deutschland verwendeten Widerrufsbelehrungen aus den Jahre 2002 bis 2010 fehlerhaft, so dass gute Chancen bestehen, durch einen Widerruf einen Ausstieg aus dem Darlehensvertrag zu erreichen.

Ausstieg aus dem Darlehensvertrag durch Rückabwicklung wegen fehlerhafter Beratung

Auch eine fehlerhafte Beratung zum Abschluss eines Franken-Darlehensvertrages kann Schadensersatzansprüche in Form der Rückabwicklung des Darlehensvertrages begründen, wenn der Darlehensnehmer, zum Beispiel durch eine beratende Bank, nicht ausreichend über die Risiken eines Fremdwährungsdarlehens aufgeklärt wurde.

Mit Urteil vom 30.04.2014 (Aktenzeichen C-26/13) hat beispielsweise der EUGH entschieden, dass der Verbraucher vor Abschluss eines Fremdwährungsdarlehens in den vertraglichen Bedingungen über die Folgen eines solchen Vertrages hinreichend informiert worden sein muss, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Verbraucher im Regelfall einen geringeren Informationsstand als eine Bank besitzt. Der Darlehensnehmer muss den Vertragsbedingungen das Verfahren zur Umrechnung der ausländischen Währung und das Verfahren über die Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens entnehmen können. Dies ist besonders wichtig, da ein Fremdwährungsdarlehen zu möglicherweise unbegrenzten Belastungen für den Darlehensnehmer führen kann. Die erheblichen möglichen wirtschaftlichen Folgen des Wechselkurses bei der Berechnung von geschuldeten Darlehensraten und damit auch die variablen Gesamtkosten des Darlehens muss der Darlehensnehmer ausreichend erkennen können. Der Verbraucher muss im Ergebnis in der Lage sein, die sich für ihn aus dem Fremdwährungsdarlehen ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen.

Ist dies nicht der Fall, können Ansprüche auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Darlehens in Betracht kommen. Dies ist allerdings jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Erste rechtliche Einschätzung

Gerne überprüfen wir für Sie Ihre Darlehensverträge auf Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung durch einen Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder eine mögliche Rückabwicklung des Vertrages als Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Beratung bzw. vertraglichen Aufklärung.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern.

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