Falk-Fonds 76: Anlageberater verurteilt

Aktien Fonds Anlegerschutz
06.08.2008976 Mal gelesen

CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen Anlageberater

 

Mit Urteil des Landgerichts Landshut vom 30.04.2008 erreichten die von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Anleger die vollständige Rückabwicklung ihrer Beteiligung am Falk-Fonds 76.

 

Die Anleger hatten auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Falk-Fonds 76 gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Landgericht Landshut verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der bislang von den Anlegern gezahlten Darlehensraten und ferner zur Freistellung von den weiteren Darlehensverbindlichkeiten - Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an der Beteiligung am Falk-Fonds 76.

 

Das Gericht führte in seinen Urteilsgründen aus, dass der Anlageberater eine eigene Prüfung, Gewichtung und Benennung der wesentlichen Risiken der Anlage schuldete und die objektgerechte Beratung nicht bereits mit der Prospektübergabe erfüllte. An die Beratungsleistung müssten die gleichen Qualitätsstandards angelegt werden, wie sie jede Bank leisten muss.

 

Das Gericht führte weiter aus, dass die Beratung nicht anlegergerecht war, da gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen der Berater nur Anlagen empfehlen darf, bei denen alle Risiken weitestgehend ausgeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund sei es pflichtwidrig gewesen, den Anlegern eine Anlage am grauen Kapitalmarkt mit einem Totalverlustrisiko vorzustellen.

 

Durch die Entscheidung des LG Landshut werden die Rechte der Anleger in der Frage der anleger- und objektgerechten Beratung weiter gestärkt. Anlageberater, die ihre Kunden nicht vollständig über die Risiken der Beteiligungen an der Falk-Gruppe aufgeklärt haben, müssen daher weiter damit rechnen, gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.