Deltoton GmbH (ehemals Frankonia) - Razzia und Festnahmen wegen dringenden Tatverdachts

Deltoton GmbH (ehemals Frankonia) - Razzia und Festnahmen wegen dringenden Tatverdachts
08.01.2015359 Mal gelesen
Im Rahmen eines Großeinsatzes von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Anlagebetrugs in Millionenhöhe wurden fünf verantwortliche Personen aus den Unternehmen Deltoton, Frankonia und CSA festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und der Geldwäsche insgesamt 26 Objekte in Bayern und Hessen durchsucht, zahlreiches Beweismaterial gesichert und fünf Personen festgenommen. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, über 30.000 Kapitalanleger, die ihr Geld - vermeintlich sicher - in atypisch stille Beteiligungen der Deltoton, Frankonia und CSA investiert hatten, geschädigt zu haben. Die sogenannte Frankonia-Gruppe (Würzburg) hat in der Vergangenheit zahlreiche Fondsgesellschaften wie beispielsweise die Frankonia Sachwert Beteiligungsfonds II und III sowie die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 AG & Co. KG aufgelegt.

Das Kapital, das von den Anlegern investiert wurde und nach Kenntnis der Kanzlei Dr. Greger & Collegen nicht selten aus vorzeitig aufgelösten Lebensversicherungen stammt, soll zumindest teilweise von den Beschuldigten veruntreut und für eigene private Zwecke verwendet worden sein. Der Gesamtschaden soll sich nach aktuellem Ermittlungsstand in zweistelliger Millionenhöhe bewegen.

Anleger, die Kapital in eine der betroffenen Gesellschaften investiert haben und möglicherweise noch heute ihre Einlage in Raten einzahlen, sollten sich dringend an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei werden, um zu retten, was noch zu retten ist. "Jede weitere Einzahlung in eine der Gesellschaften dürfte wohl verloren sein", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Atypisch stille Beteiligungen sind keinesfalls sichere Kapitalanlagen, die eine Alternative zu Lebens- oder Rentenversicherungen darstellen. Es handelt sich hierbei um eine prozentuale Beteiligung an einem Unternehmen mit entsprechender Beteiligung an den Gewinnen und auch den Verlusten. Generell besteht bei derartigen Kapitalanlagen ein Totalverlustrisiko, so dass diese für sicherheitsorientierte Anleger vollkommen ungeeignet sind.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubigern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.