Erwartete Anklage im Fall der S&K Gruppe - Neue Möglichkeiten für geschädigte Anleger im Adhäsionsverfahren?

Erwartete Anklage im Fall der S&K Gruppe - Neue Möglichkeiten für geschädigte Anleger im Adhäsionsverfahren?
07.01.2015363 Mal gelesen
Eröffnung des Strafverfahrens erwartet - Vielzahl von Beschuldigten könnte Chancen geschädigter Anleger auf Schadensersatz erhöhen - Adhäsionsverfahren möglich

Nach Presseberichten, die von Seiten der Staatsanwaltschaft allerdings bislang nicht offiziell bestätigt worden sind, soll es im Fall der sogenannten S&K Gruppe nun zeitnah zur Anklage gegen einige der Beschuldigten des vermuteten Betrugssystems kommen. Eine mehrere hundert Seiten schwere Anklageschrift soll das Ergebnis der monatelangen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sein.


Insgesamt sollen über 100 Personen unter Tatverdacht stehen, an dem vermuteten großangelegten Betrugssystem in Form eines Schneeballsystems beteiligt gewesen zu sein. Öffentlich bekannt sind davon jedoch nur die Namen der Hauptbeschuldigten. Deren noch vorhandenes Vermögen wurde von der Staatsanwaltschaft und geschädigten Anlegern mit gerichtlicher Hilfe bereits durch sogenannte strafrechtliche und dingliche Arreste gesichert. Die Staatsanwaltschaft hatte Listen mit gesicherten Vermögenswerten im Bundesanzeiger veröffentlicht, woraufhin ein regelrechter Wettlauf der Gläubiger für den Zugriff auf dieses Vermögen stattfand.


Für alle Anleger, die bislang noch keine Maßnahmen ergriffen haben, um eigene Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, kann das nun zu erwartende Strafverfahren, insbesondere gegen bislang nicht öffentlich in Erscheinung getretene Beschuldigte, eine Chance sein, Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich geltend zu machen. Auch wer "nur" als Mittäter oder Gehilfe eines Betruges schuldig ist, kann einem Geschädigten selbst vollständig auf Schadensersatz für den entstandenen Schaden haftbar sein.


Für Anleger, die sich zum Beispiel an den geschlossenen Fonds der S&K Gruppe beteiligt haben oder die ihre Lebensversicherung an die Unternehmen der S&K Gruppe verkauft haben, könnten daher nun Möglichkeiten bestehen, mit einem sogenannten Adhäsionsverfahren, mit der Verurteilung der Hauptverantwortlichen, Mittäter oder Gehilfen, gleichzeitig einen Titel für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen diese Personen zu erlangen.


Die Anwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte besitzen bereits Erfahrungen mit der Vermögenssicherung für Anleger im Falle der S&K Gruppe und beraten auch Sie gerne hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. Nehmen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf.

http://ares-recht.de/news/2015/01/anklage-sk-gruppe-neue-moeglichkeiten-adhaesionsverfahren/